Bregenz - Nachdem bereits in mehreren Bundesländern Häuserverlosungen im Internet finanziell erfolgreich waren, will nun auch auch eine Vorarlberger Hauseigentümerin hres Hauses in Hohenems-Emsreute im Bezirk Dornbirn verlosen. 7.000 Lose zu je 99 Euro sollen im Internet angeboten werden. Die österreichische Notariatskammer äußerte allerdings massive rechtliche Bedenken, berichtet der ORF.

Die Einwände der Notariatskammer seien, dass das Strafgesetz ohne Ausnahme Glücksspiele verbiete, bei denen die Gewinnermittlung vom Zufall abhängt. Dagegen regle das Glücksspielgesetz, welche Glücksspiele mit staatlicher Genehmigung veranstaltet werden dürfen. Ausdrücklich vom Finanzministerium genehmigt worden seien etwa Klassenlotterie und Toto. Neben der strafrechtlichen Beurteilung seien bei Immobiliengeschäften auch die Geldwäsche-Bestimmungen zu beachten.

Schätzwert

Der Schätzwert des Hauses mit einer Grundfläche von 1.250 Quadratmetern und einer Wohnfläche von 230 Quadratmetern sowie einem Wintergarten, einer Sauna und einem Garten mit Swimmingpool liegt bei 500.000 Euro.

Nach dem Tod ihres Ehemannes habe sich die Hauseigentümerin zu der Hausverlosung entschieden. Aufgrund der derzeitigen Immobilienkrise sei die von ihr geforderte Summe nicht durch einen Verkauf zu erzielen. Die Witwe hoffe, laufende Hypotheken mit dem Erlös abdecken zu können, so Rechtsanwaltsanwärter Bernhard Schwendinger. Allerdings würden für die Frau enorme Kosten anfallen. So müsse sie etwa Gebühren von zwölf Prozent jedes Lospreises bezahlen und von der gesamten Spielsumme die Grunderwerbssteuer entrichten.

Die Hauseigentümerin will nun die Prüfung der Notariatskammer abwarten. (APA)