Innsbruck - Jener 31-jährige Kärntner, der vergangenen September aus dem Tierpark Assling einen Steinbock gestohlen hat, muss laut Urteil des Innsbrucker Landesgerichts eine Geldstrafe sowie Schadenersatz zahlen.

Zudem erwartet ihn eine Klage wegen Verleumdung. Er hatte ursprünglich ausgesagt, der Freund, der ihm beim Einladen des Tiers ins Auto geholfen hatte, habe gewusst, dass der Steinbock gestohlen war. Nun gab er vor Gericht an, der Betreffende habe angenommen, das Tier sei in seinem Besitz. (APA)