Seit ersten Jänner gilt in Gastronomie-Betrieben in Einkaufszentren ein generelles Rauchverbot. Denn auch sie fallen unter öffentliche Gebäude. derStandard.at hat sich für einen Lokalaugenschein in vier große Einkaufszentren in Wien und Umgebung begeben. Dabei fällt eines auf: Viele Wirte lassen sich lieber strafen, als rauchende Kunden vor die Tür zu setzen. Rauchfrei ist "Gift für das Geschäft", darin sind sich Eigentümer und Kellner einig.

derStandard.at/Julia Schilly

Shopping City Süd

Am Eingang 6 der SCS sind die großen Piktogramme mit dem Nichtraucher-Zeichen nicht zu übersehen. Dennoch riecht es nach Rauch. Ein paar Schritte weiter steht auf jedem Tisch einer Pizzeria ein Aschenbecher und es wird geraucht. "Wenn die Leute hören, dass hier nicht geraucht werden darf, sind sie schnell wieder weg", rechtfertigt sich der Kellner.

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"Ich würde mich sonst nicht her setzen. Kaffee und Zigarette gehören für mich zusammen", bestätigt Kundin Elfi Mossauer. "Viele Gastro-Betriebe haben ein Ansuchen auf Aufschub für Umbauarbeiten gestellt. Damit können sie sich noch bis Mitte 2010 Zeit verschaffen", sagt ein Sprecher der SCS gegenüber derStandard.at. Einige Cafes in der SCS trennen Raucher- und Nichtraucherteil mit Hilfe von Durchgängen. In vielen Lokalen befinden sich jedoch kaum Tische ohne Aschenbecher.

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Der SCS-Sprecher sieht die negativen Auswirkungen des Rauchverbots für Gastro-Betriebe nicht so dramatisch: "Ich denke, es gibt auch eine breite Kundschaft, die rauchfrei goutiert, etwa Mütter mit Kindern."

Im ersten Stock gibt es eine "Rauchbox", in der geraucht werden darf. Drei Seiten sind von Glaswänden abgegrenzt, vorne ist sie jedoch offen. Der Aschenbecher ist leer. Bequemer ist es drei Meter weiter - dort kann in einem offenen Lokal geraucht werden.

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Mit ersten Jänner 2005 trat per Tabakgesetz-Novelle ein allgemeines Rauchverbot an öffentlichen Orten in Kraft. Das gilt auch für Einkaufszentren. Das habe vor allem für die Mitarbeiter gesundheitliche Vorteile, meint der SCS-Sprecher. "Am Anfang sind viele Beschäftigte der SCS noch vor die Tür rauchen gegangen, aber das ist ihnen nach einiger Zeit auch zu mühsam geworden."

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Gasometer

Anderes Einkaufszentrum, gleiche Situation: Die Nichtraucher-Zeichen am Eingang sind prominent platziert. Im Kaffeehaus beim Eingang wird aber geraucht.

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Kellnerin Marta findet die neue Regelung "nicht in Ordnung". Denn 90 Prozent der Kunden seien Raucher. Die Eigentümerin habe einen Aufschub für Umbauarbeiten beantragt. Aber das sei auch nur eine Lösung auf Zeit. "Meine Kolleginnen im HUMA-Einkaufszentrum in Simmering sind verzweifelt. Es kommt nur noch ein Viertel der Gäste", berichtet sie.

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Situation in Wien

Die Regelung für Wien ist kompliziert: Überprüfungen fallen in den Kompetenzbereich gleich mehrerer Behörden. Im Falle einer Anzeige schalten die Bezirksämter - je nach Sachlage - die zuständige Stelle ein. Wird etwa das Fehlen der verpflichtenden Nichtraucher-Beschilderung beanstandet, wird das Marktamt (MA 59) informiert.

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Generali Center

Vor dem Generali Center auf der Wiener Mariahilferstraße wird den Besuchern beim Eingang vermittelt: Rauch und Rollerblades sind hier unerwünscht.

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"80 Prozent unserer Gäste wollen zum Kaffee eine Zigarette rauchen. Wenn sie hören, dass das nicht mehr geht, drehen sie sich um und gehen", sagt Frau Dolib. Sie ist seit 25 Jahren Besitzerin der Cafè Bar im Generali Center. Vor dem Lokal wird nicht mehr geraucht, drinnen stehen Aschenbecher. "Ich finde, jeder soll machen können, was er will. Die Entscheidung zu Rauchen ist etwas Persönliches", meint Dolib.

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Die Lugner City ist rauchfrei - aber nur von außen.

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Drinnen wird in fast jedem Lokal geraucht, vor den Aufzügen hängen volle Aschenbecher.

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Der Gesetzestext selbst sagt zu Verstößen gegen das Rauchverbot lediglich folgendes: "Wer als Inhaber eines Betriebes gegen eine der festgelegten Obliegenheiten verstößt, begehe "eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro zu bestrafen." Das gleiche trifft auf jemanden zu, der an einem Ort mit Rauchverbot eine Zigarette anzündet. Sanktionen in der Höhe von 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro sind möglich.

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Eine Mutter mit zwei Kindern sitzt in einem der wenigen Lokal, in denen absolutes Rauchverbot herrscht. "Mit den Kindern setze ich mich ungern in die Rauchwolken hinein. Uns verlieren diese Lokale zumindest als Kunden", sagt sie.

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"Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Rauchverbot in Österreich durchsetzen wird. Und wenn, dann dauert das wie immer Jahre. Ich erlebe das nicht mehr", meint Pensionist Wolfgang C. und zündet sich eine Zigarette zum Kaffee an.

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Zuständige Ämter

Laut Gesundheitsressort sind die Bezirksstellen für die Überprüfungen von gemeldeten Vergehen und für Strafen zuständig. Die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate müssen demnach bei Beschwerden und Anzeigen tätig werden und Ermittlungsverfahren einleiten. Sie treffen auch die Entscheidung, ob bei Verdachtslagen tatsächlich ein Verstoß vorliegt.

In Wien werden Gäste, die sich unerlaubterweise in Nichtraucherzonen eine Zigarette anzünden, bisher gar nicht bestraft. Organisatorisch sei dies einfach unmöglich, so die Begründung der Stadt. (Julia Schilly, derStandard.at, 15.1.2009)

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