Köln - Im juristischen Streit um den Verkauf der Hochbausparte hat der Kölner Baukonzern Strabag in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Köln sah in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil keinen Anlass, das Unternehmen zur Rückabwicklung der Übertragung an die Stuttgarter Ed. Züblin AG zu zwingen.

Zuvor hatte das Kölner Landgericht den Verkauf für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VzfK). Sie sah in dem Geschäft eine unzulässige Eingliederung von Unternehmensteilen in die österreichische Züblin-Mutter Strabag SE (Az.: 18 U 205/07).

Im praktischen Ergebnis folge aus der Klageabweisung, dass eine Rückabwicklung an die Ed. Züblin AG nicht erforderlich sei, erklärte die Strabag SE am Freitag. Darüber hinaus können die zwischen der Strabag AG und der Ed. Züblin AG bestehenden Shared-Service-Gesellschaften im bisherigen Umfang weiter tätig bleiben.

Die Strabag-Konzerleitung zeigt sich mit dem Urteilsspruch "sehr zufrieden" und sieht sich in der eingeschlagenen Strategie voll bestätigt. Die Strabag SE ist einer der größten Baukonzerne Europas, die Strabag AG der Marktführer im deutschen Straßenbau (APA/dpa)