Wien - Der Liste an Klagen, mit denen der ÖBB-Konzern von ehemaligen oder in statu abeundi befindlichen Mitarbeitern eingedeckt wurde, ist wieder länger geworden. Nach Ex-Generaldirektor Martin Huber, der beim Handelsgericht vom früheren Arbeitgeber mehr als eine Million Euro an Konsulenten- und Erfolgshonorar einfordert, hat dessen Assistentin am 2. Dezember beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien eine Feststellungsklage eingebracht. Ulrike R. will sich gegen die schlechterstellende Versetzung vom Vorstandssekretariat in eine untergeordnete Funktion in der ÖBB-Dienstleistungsgesellschaft DLG wehren.

Wie groß die Erfolgsaussichten sind, darüber gehen die Einschätzungen auseinander. Laut ÖBB-Angaben wurde der Mitarbeiterin das "deutlich jenseits der 8000 Euro brutto pro Monat" angesiedelte Gehalt nicht gekürzt.

Eine gleichwertige Beschäftigung im Konzern habe man aber schlicht nicht anzubieten, heißt es. Dass eine Vertraute des im Unfrieden ausgeschiedenen Ex-Generals aus betrieblichen Gründen nicht im Vorstandssekretariat an der Spitze der ÖBB-Holding beschäftigt werden könne, sei wohl verständlich, so die Argumentation der Eisenbahner. Daher habe man den von Huber - just kurz vor dessen eigenem Abgang - verlängerten Sekretärinnenvertrag ordnungsgemäß gekündigt, er laufe Ende 2009 aus. (ung, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17./18.1.2009)