Wien - Darf die ORF-Sendertochter ORS in Bulgarien ein Sendernetz betreiben? Eine ältere Entscheidung des Bundeskommunikationssenats signalisiert: Nein. Im Dezember erhielt die ORS den Zuschlag für das Netz, der Stiftungsrat des ORF segnete ihn ab.

Der renommierte Medienrechtler Hans Peter Lehofer verweist in seinem Blog (www.lehofer.at/blog) auf die Entscheidung. Sie besagt über erlaubte und nicht mehr erlaubte Tätigkeiten von ORF-Töchtern: "Die Grenze ist aber jedenfalls dort überschritten, wo bestimmte Technologien oder Netzwerke größeren Umfangs ausschließlich für die Zurverfügungstellung an Dritte errichtet und betrieben werden sollen." Im Unternehmenszweck des ORF fehlen solche Sende- und Senderaktivitäten im Ausland. Die Entscheidung erlaubte eine Satelliten-Dienstleistung der ORS für deutsches Abo-TV. Der ORF konnte sie daher nicht anfechten.

Lehofer sieht als Ausweg einen Totalverkauf der ORS. Raiffeisen (derzeit 40 Prozent) wollte die Mehrheit mit ORF an Bord.

Die ORS verweist auf mehrere Rechtsgutachten, die das Engagement guthießen. Internationalisierung sei schon Teil der Ausgliederungsstrategie 2005 gewesen. Der ORF sei zudem zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie zur Gründung von Töchtern und zur Beteiligung an anderen Unternehmen berechtigt, sofern diese den gleichen Unternehmensgegenstand haben. Die ORS sieht Senden grundsätzlich als Unternehmensgegenstand. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 19.1.2009)