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Screenshot: www.googlebooksettlement.com

Wien - Die Literar-Mechana, die IG Autorinnen Autoren und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels versuchen die Rechte von Urhebern und Verlegern gegenüber der Internetplattform Google zu wahren. Gleichzeitig führe man intensive Gespräche "mit deutschen, Schweizer und sonstigen europäischen Partnern, um ein koordiniertes europäisches Vorgehen in den USA zu ermöglichen", hieß es heute, Montag, in einer Aussendung. Dazu habe man u.a. ein Rechtsgutachten bei einer amerikanisch-deutschen Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben.

Google Library Project

Google hat 2004 unter dem Projekttitel "Google Library Project" begonnen, die Bestände amerikanischer Bibliotheken zu digitalisieren, und verzichtete auf vorherige Genehmigungen durch die Rechteinhaber, indem sich das Unternehmen auf "freie Werknutzung" berief. Nach Klagen von US-Verlegern und der Author's Guild wurde im Oktober 2008 ein gemeinsam erarbeiteter komplexer Vergleichsvorschlag eingebracht, der dem Gericht zur Genehmigung vorliegt. In Inseraten versucht Google derzeit auch in österreichischen Medien über diesen Vergleich zu informieren, da dies eine Voraussetzung für die Genehmigung des Vergleichs darstellt.

Schutz von Urheberrechten

Die Literar-Mechana, IG Autorinnen Autoren und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels sehen auch durch den beabsichtigten Vergleich die Rechte von Urhebern nicht ausreichend geschützt "und werden für ihre Bezugsberechtigten und Mitglieder ein Dienstleistungsmodell erarbeiten, das den Betroffenen ermöglicht, ihre Rechte gegenüber Google optimal geltend zu machen", heißt es.

Unerlaubte Digitalisierung

Unterdessen fährt Google mit der Digitalisierung fort und begeht damit "die weltweit größte Urheberrechtsverletzung überhaupt, da die Urheber und Verlage vor dem Scannen und der Digitalisierung zumindest gefragt hätten werden müssen", so die heutige Aussendung, "Auch das öffentliche Zurverfügungstellen von Werken oder auch nur Werkteilen im Internet bedarf der Genehmigung der Rechteinhaber, und zwar bevor mit der Nutzung begonnen wird." Erst seit 5. Jänner 2009 sei auf der Google-Webseite eine Liste der betroffenen Werke abrufbar, wird moniert. (APA)