Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sei heillos mit Asylverfahren überlastet, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Montag bei einer Podiumsdiskussion am Juridikum in Wien. Dadurch, dass es Asylsuchenden nun nicht mehr möglich ist, Sprüche des Asylgerichtshofs beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), sondern nur noch beim VfGH anzufechten, kämpfe dieser so stark mit dem erhöhten Aufwand, "dass Gefahr besteht, dass er seinen ureigensten Aufgaben nicht mehr gerecht wird". Nachsatz: "Wem etwas an unserem Rechtsstaat liegt, der kann das nicht wollen."
Berufung soll wieder möglich sein
Sollten im Rahmen einer Verwaltungsreform die sogenannten "Verwaltungsgerichtshöfe erster Instanz" eingeführt werden, so möge man in diese Reform "auch den Asylgerichtshof einbinden", forderte Holzinger: Ein Instanzenzug an den VwGH solle dann wieder möglich sein.
Indirekt äußerte Holzinger auch Kritik an der Tatsache, dass fast alle Angestellten des abgeschafften Unabhängigen Bundesasylsenats (Ubas) mit einem Schlag zu Richtern erklärt wurden: "Wo Gericht draufsteht, muss auch Gericht drin sein." (mas, derStandard.at, 20.1.2009)