Amsterdam - Anti-islamische Attacken des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders müssen doch noch von der Staatsanwaltschaft als mutmaßliche Straftaten verfolgt werden. Das entschied am Mittwoch das oberste Gericht in Amsterdam. Es stellte sich damit gegen den Spruch eines Richters in Den Haag, der Wilders Angriffe durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sah. Wilders hatte den Koran als faschistisch und den Propheten Mohammed als Barbaren bezeichnet.

Noch im Juni hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, auch Wilders Veröffentlichung des anti-islamischem Films "Fitna" im Internet stelle keine strafbare Handlung dar und werde daher nicht weiter verfolgt. Dagegen hatten mehrere Organisationen und Einzelpersonen geklagt. Sie erklärten, mit den öffentlichen Islam-Beschimpfungen durch den Parlamentsabgeordneten und Vorsitzenden der Partei für die Freiheit (PVV) seien die strafbaren Tatbestände der Aufstachelung zum Hass sowie der Diskriminierung erfüllt.

Der im März 2008 veröffentlichte Film sowie entsprechende islam-kritische Interview-Äußerungen Wilders hatten Proteste von Muslimen in den Niederlanden sowie in mehreren islamischen Staaten ausgelöst. Sie fielen jedoch deutlich geringer aus, als die teils gewalttätigen Demonstrationen gegen die zuerst in Dänemark veröffentlichten Mohammed-Karikaturen. (APA/dpa)