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Anders als bei Amis wird bald prompt entschädigt.

Foto: APA/Georg Hochmuthh

Das Finanzministerium reagiert auf die massiven Ausfälle, die den Anlegern durch Pleiten und Skandale bei heimischen Investmentfirmen entstanden sind: Minister Josef Pröll wird laut Standard-Informationen nächste Woche einen Gesetzesentwurf vorlegen, der unter anderem einen Entschädigungsfonds vorsieht, der von den rund 260 heimischen Wertpapierfirmen gespeist werden muss.

Sollten alle Vorsorgemaßnahmen nicht greifen und erneut Schadensfälle - wie etwa beim Betrugsfall rund um die Investmentgesellschaft Amis - auftreten, will die Republik einspringen. Nach dem Vorbild der Einlagensicherung bei Sparbüchern und Girokonten will der Bund für Investments von bis zu 20.000 Euro garantieren. Das entspricht der alten Regelung für Einlagen bei den Banken, allerdings wurde die Obergrenze wegen der Finanzkrise aufgehoben.

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Wien - Pleiten und Skandale rund um Wertpapierfirmen wie Amis, AvW, Bruck oder Globe Invest haben heimischen Anlegern in den vergangenen Jahren großen Schaden zugefügt. Nun reagiert die Politik und will zumindest einen Totalausfall der investierten Gelder verhindern: Am kommenden Mittwoch will Finanzminister Josef Pröll einen Gesetzesentwurf für die Neugestaltung der Anlegerentschädigung in den Ministerrat einbringen. Dem STANDARD liegen die Eckdaten der Reform vor:

  • Firmen zahlen ein Bisher wurde das Geld erst im Schadensfall eingesammelt. Doch die Wertpapierfirmen waren angesichts der Größenordnungen - allein bei Amis gingen mehr als 60 Millionen Euro verloren - nicht zur Abdeckung des Schadens in der Lage. Zudem waren die Beiträge für die Ausfälle gedeckelt. Künftig zahlen die 256 konzessionierten Wertpapierfirmen in Österreich regelmäßig in einen Topf ein.
  • Versicherung Beiträge sollen bei einer Assekuranz veranlagt werden, bei der sich die Branche versichert. Somit will Pröll sicherstellten, dass bereits in der Ansparphase Mittel für etwaige Ausfälle vorhanden sind.
  • Sonderbeiträge Sollten weitere Großschäden auftreten, können Extrabeiträge von den Wertpapierfirmen eingefordert werden, um die Anleger zu entschädigen.
  • Bundeshaftung Reichen all die genannten Vorsorgen nicht, spring die Republik ein. Laut Entwurf übernimmt der Bund die Haftung bis zur generellen Obergrenze der Anlegerentschädigung von 20.000 Euro je Investment. Damit ähnelt die Konstruktion der bisherigen Einlagensicherung für Sparbücher, bei der die Obergrenze allerdings aufgehoben wurde. EU-weit gilt eine Mindest-Einlagensicherung von 50.000 Euro.
  • Frühwarnsystem Die von der Finanzmarktaufsicht überwachten Wertpapierfirmen sollen künftig genauer auf Problemfälle untersucht werden.

Betroffen von der Neuerung sind vor allem Veranlagungen bei Finanzdienstleistern, die über eine Konzession für Portfolioverwaltung verfügen. Dazu zählen Unternehmen wie Superfund, MLP, C-Quadrat oder Meinl Success Finanz. Kapitalanlagegesellschaften unterliegen nicht der Regelung - bei ihnen ist das verwaltete Vermögen ausgesondert. Bei einem Konkurs der KAG bleiben die investierten Gelder davon unberührt.

Nichts von der Reform haben freilich Anleger, die - wie etwa mit den Herald- oder Primeo-Fonds - ihr Vermögen verloren haben. Auch hier handelt es sich um Kapitalanlagegesellschaften.

Amtshaftung reduziert

Experten sehen in der neuen Anlegerentschädigung allerdings kein Geschenk der Regierung. Im Rahmen des Bankenhilfspaket wurde nämlich die Amtshaftung der Republik deutlich reduziert. De facto wurde sie auf die geprüften Finanzinstitute reduziert, Anleger schauen im Falle von Fehlverhalten der Finanzmarktaufsicht durch die Finger. Der Verein für Finanzmarktaufsicht hält diesen Schritt für verfassungswidrig. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22.1.2009)