Der Nationalrat hat am Donnerstag mit den Stimmen von Koalition, FPÖ und Grünen eine Lockerung der Werberegelungen für Privatsender beschlossen. Ebenfalls abgesegnet wurde eine Archivierung von Online-Berichten in der Nationalbibliothek, letzteres einstimmig.

Im Privat-TV wird es künftig nur noch für Filme, Nachrichtensendungen und Kinderprogramme einen zeitlichen Mindestabstand zwischen zwei Werbeunterbrechungen geben. Außerdem entfällt die bisherige Limitierung für Teleshopping-Fenster. Fernseh- und Kinofilme sowie Kinder- und Nachrichtensendungen dürfen pro halber Stunde einmal unterbrochen werden.

Werbung in Kindersendungen umstritten

Kindersendungen müssen dabei mehr als eine halbe Stunde dauern, um eine Werbepause haben zu dürfen. Im Radiobereich sollen die Unterbrechungsmöglichkeiten bei Nachrichten- und Kindersendungen an den Fernsehbereich angeglichen werden. Gerade diese Reklame-Möglichkeiten bei Kinderprogrammen sorgten für einigen Unmut bei Abgeordneten der verschiedensten Fraktionen. Deshalb wurde die Regierung in einem Entschließungsantrag einstimmig aufgefordert, mit den Privatsendern in Gespräche einzutreten, um diese zum Verzicht auf Werbung in Kindersendungen zu bewegen.

Änderungen im Kurzberichterstattungsrecht

Der Beschluss, der auf einer EU-Richtlinie aufbaut, ist nur der erste Teil eines ganzen Paketes, das noch im Lauf des Jahres 2009 umgesetzt werden dürfte. Geplant sind etwa Änderungen im Kurzberichterstattungsrecht. So können künftig aus einer fremden, exklusiven Fernsehübertragung Ausschnitte von bis zu 90 Sekunden über Ereignisse "von großem öffentlichem Interesse" übernommen werden, wobei keine Kosten für Rechte sondern nur noch für den technischen Zugang verrechnet werden dürfen. Ebenfalls geplant ist eine Verschärfung der Product-Placement-Regelungen.

Online-Medien in der Nationalbibliothek

Neben dem Werbepaket wurde auch eine Novelle des Mediengesetzes abgesegnet. Die Österreichische Nationalbibliothek wird ermächtigt, österreichische Internet-Seiten bzw. Internet-Seiten mit Österreich-Bezug und "periodische" Online-Medien zu sammeln. Ist eine selbstständige Erfassung, etwa durch Passwortschutz, nicht möglich, müssen die Inhalte auf Anforderung vom Medieninhaber zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt dass an den Inhalten "bibliothekarisches Bewahrungsinteresse" besteht. Sperrfristen sollen verhindern, dass im Internet kostenpflichtige Medienangebote in einer Bibliothek gratis genutzt werden können. (APA)