Politisch mag es umstritten sein, rechtlich spricht jedoch entgegen den Aussagen von Außenminister Michael Spindelegger nichts gegen die Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen in Österreich, die nicht in ihre Heimatländer zurückgebracht werden können. Denn im Asylgesetz findet sich in Paragraph 3 Abs. 4 eine Bestimmung über Asyl von Amts wegen. Demnach ist "einem Fremden von Amts wegen und ohne weiteres Verfahren der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn sich die Republik Österreich völkerrechtlich dazu verpflichtet hat."

Österreich könnte also den USA per Vertrag zusagen, Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen, dadurch könnten die Betroffenen umgehend aufgenommen werden, sagt Gerhard Muzak vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht am Wiener Juridicum im Standard-Gespräch.

Verwunderung darüber, dass Spindelegger Guantánamo-Häftlinge zunächst aus rechtlichen Gründen nicht aufnehmen wollte, herrschte beim Wiener Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Österreich habe bereits "tausendmal" ohne Verfahren Asyl von Amts wegen vergeben, zuletzt während des Bosnienkrieges in den 1990er-Jahren, sagt Institutsleiter Manfred Nowak. (szi/DER STANDARD, Printausgabe, 27.1.2009)