Korneuburg – Wegen vierfachen Mordes an seiner Schwester, seinem Bruder und deren Ehepartnern ist Josef B. (67) am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der der psychischen Beitragstäterschaft am Mord seiner Schwiegereltern angeklagte 45-jährige Mann der Nichte des 67-Jährigen, der sich nicht schuldig bekannt hatte, wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
"Was ist dir Schöner-Wohnen wert?" Die Antwort auf diese Frage kann über Leben oder Tod entscheiden. Und über das Wohnen war in der Familie von Josef B. viel gestritten worden. Der 67-Jährige hatte sich mit seiner Schwester (63) überworfen, in deren Wohnung in Wien-Döbling er wohnte. "A so a Sau is' des g'west", sagt er noch heute über sie.
Bei Josef B. ist alles Gewesene "g'west". Jetzt ist die Schwester, "die Jauchengruab'n", wie er sie nennt, "g'west". Wie auch deren Mann, der Bruder von Josef B. und dessen Frau. Josef B. hat alle vier am 1. Juli 2008 in Strasshof erschossen. Die Schwester wegen des Streits – und weil sie ihn einen "Kinderschänder" genannt habe.
Die anderen drei starben, weil sie "keine eigene Meinung" gehabt hätten. Also nicht zu Josef B. gestanden seien. Reue? "Nein", sagt der Angeklagte im Landesgericht Korneuburg am Dienstag, ohne zu zögern. Er habe Genugtuung verspürt, als er abdrückte.
Doch Josef B. sitzt nicht alleine auf der Anklagebank. Sondern auch der Mann seiner Nichte. Der habe ihm 170.000 Euro für die Tat versprochen, behauptet Josef B. Weil auch der einen Wohnstreit gehabt hatte: Mit der Familie von Josef B.s Bruder, wegen eines geschenkten Hauses, das aber nie formell überschrieben worden war.
Josef B. hatte die Ermordung seiner Schwester schon ein Jahr lang geplant gehabt, sagte er am Dienstag aus. Warum? Sie wollte ihn aus der billig vermieteten Wohnung draußen haben. Bei der Verhandlung im Zuge einer Räumungsklage habe sie gesagt, er hätte seinerzeit sein Haus in Gänserndorf verkaufen müssen, weil er "ein Kinderschänder" sei. Ab diesem Zeitpunkt wollte er sie töten.
Später hörte er vom Streit seiner Nichte mit seinem Bruder und dessen Frau. Bei einem Familientreffen traf er den Mann seiner Nichte. Bei der Gelegenheit habe er gefragt: "Was ist dir Schöner-Wohnen wert?" Der Verwandte habe zurück gefragt: "Was willst?" Josef B.: "Die Wohnung kriegst." Sein Verwandter solle im Gegenzug 170.000 Euro zahlen. Der Mann der Nichte bestreitet vehement, vom Mordplan gewusst zu haben. Im Gegenteil: Beim Streit um das Haus in Strasshof sei man kurz vor einer Einigung gestanden.
Josef B. wiederum behauptet, der Mann seiner Nichte habe ihn sogar gebeten, die Tat nicht am 29. Juni, am Tag des EURO-Finales, zu begehen, weil sein Sohn ein Praktikum beginne.
Josef B. machte sich jedenfalls erst am 1. Juli auf den Weg nach Strasshof. Von der Schnellbahnstation fuhr er mit dem Rad zum Haus der Schwester. Als er deren Mann im Garten antraf, sagte er: "Der Kinderschänder ist da" – und erschoss ihn. Die Schwester fand er im Haus. Ihr sagte er: "Ich hab die Schlüssel zurück'bracht." Dann erschoss er sie.
Danach, ein paar Gassen weiter, das Haus des Bruders. Josef B. stieg durch die Kellertüre ein und wartete. Als die Schwägerin kam, sagte er wieder: "Der Kinderschänder ist da" und schoss. Auf den Bruder musste er länger warten. B. sagte noch einmal: "Der Kinderschänder ist da", dann vier Schüsse.
Drohbriefe geschrieben
Anschließend flüchtete Josef B. nach Tschechien und in die Slowakei. Nach Wochen kehrte er nach Wien zurück, campierte auf der Donauinsel und schrieb dem Mann seiner Nichte Drohbriefe. Auf dem Campingplatz beim Stausee Ottenstein wurde Josef B. dann gefasst. Seine Töchter hatten den Aufenthaltsort verraten. "I bin froh, dass sie es getan haben", sagt er. Zur Tat hätten ihn Wut und Scham wegen des "Kinderschändervorwurfes" getrieben. "Wenn i meine Töchter besucht hab', wär' i am liebsten durch den Kanal kräult." Damals habe er kaum schlafen können. "Jetzt schlaf i besser." Das Urteil wird für heute, Mittwoch, erwartet. (Roman David-Freihsl/APA/DER STANDARD, Printausgabe, 29.1.2009)