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Nicht nur gebrauchte Autos, auch gebrauchte Software kann für viele Nutzer den Zweck erfüllen. Auch in Österreich gibt es dafür immer mehr Interessenten.

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Wer Software legal im Einsatz haben will, braucht dafür eine Lizenz. Das kostet Geld. So weit, so gut. In vielen Fällen scheint es allerdings, dass Unternehmen zu viele Lizenzen erworben haben oder aber gar nicht darüber Bescheid wissen, welche Pakete sie erworben haben.

Aktuelle Studien belegen, dass die meisten Unternehmen mit Software-Lizenzen überversorgt sind. Die Wirtschaftsprüfer von Deloitte gehen etwa davon aus, dass jährlich weltweit etwa 240 Milliarden Dollar (rund 185 Mrd. Euro) dafür ausgegeben und nicht effizient eingesetzt werden. Die Analysten von Gartner wiederum schätzen, dass rund um den Globus rund 38 Prozent der angeschafften Softwareprodukte ungenutzt bleiben.

Einsparungen bis zu 50 Prozent

Genau hier setzen zahlreiche Anbieter nun mit dem Geschäftsmodell "Gebrauchte Software" an. Nachdem dieses Thema in Deutschland bereits großen Anklang in Firmen findet, kommt jetzt auch Bewegung in den österreichischen Markt. Konkrete Zahlen für österreichische Unternehmen nennt die auf der Wiener Technologiemesse ITnT vertretene Hamburger preo Software: "Bereits ein mittelständisches Unternehmen kann 350.000 Euro durch Software-Remarketing und gebrauchte Software einsparen. Allein die Möglichkeit zur Standardisierung auf ältere Versionen führt zu Einsparungen von 30 bis 50 Prozent", sagt Vorstand Boris Vöge. Als Faustformel gelte, pro Mitarbeiter sind durchschnittlich 700 Euro Einsparpotenzial vorhanden.

Der Einsatz von gebrauchter Software soll bis zu 30 Prozent des ursprünglichen Softwarepreises refinanzieren. Dies sei möglich, so die Anbieter, weil Software keinerlei Abnutzung unterliege und sich somit auch nicht verbrauche.

Da die Rechtslage in puncto gebrauchter Software noch nicht eindeutig geklärt ist, empfehlen Experten allerdings, vor allem bei der Übertragung von Volumenlizenzen sich vorab genau zu informieren. Denn noch müssen sich die Gerichte damit befassen, ob der Weiterverkauf einzelner Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie Select-Verträgen von Behörden und Unternehmen abgegeben wurden, auch ohne die Zustimmung des Herstellers legal möglich ist. Die Anbieter berufen sich auf den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz: Durch die Übertragung der Software wird der Zweiterwerber zum berechtigten Benutzer. (kuc/ DER STANDARD Printausgabe, 27. Jänner 2009)