Bild nicht mehr verfügbar.

Fotos: STANDARD, APA; Montage: derStandard.at/Putschögl

Verlosungen von Häusern sind auf dem Immobilienmarkt derzeit sozusagen der letzte Schrei, mittlerweile werden auch schon Eigentumswohnungen und sogar Wirtshäuser per Privat-Lotterie abgestoßen. Die erste österreichische Verlosung ging vergangene Woche in Klagenfurt über die Bühne, die Immobilie - eine Villa unweit des Wörthersees mit 400 Quadratmeter Wohnfläche - wird dieses Wochenende an den glücklichen Gewinner übergeben werden, berichtet Daniela Daniel-Gruber, Initiatorin der Verlosung und Tochter der nunmehrigen Ex-Hausbesitzerin Traude Daniel, im Gespräch mit derStandard.at.

Aufmerksamkeit

Das Interesse an dem neuartigen Weg, den die Daniels bei der Veräußerung ihrer Villa gingen, war enorm - und zwar auch international. "Wir hatten Zugriffe aus 131 verschiedenen Ländern auf unsere Homepage", erzählt Daniel-Gruber stolz. Zum Zeitpunkt der Verlosung hätten 4000 User auf die Website zugegriffen - pro Sekunde. Unter der enormen Last brachen die Server zusammen, aus der geplanten Online-Übertragung wurde nichts.

Weil das mediale Interesse an den Verlosungen wieder sehr bald abflauen dürfte, glaubt Daniel-Gruber, dass es viele ihrer Nachahmer schon wesentlich schwerer haben: "Wir hatten sicher das Glück, die ersten gewesen zu sein. Sobald die ersten wegen mangelndem Teilnehmer-Interesse Schiffbruch erleiden, wird's schwierig."

Das weiß auch Thomas Riemer. Er ist Betreiber der Website hausverlosungen.biz, die sich als Informationsplattform für den Trend versteht, und damit ein penibler Beobachter der Szene. "Das Verkaufen der Lose wird immer schwieriger", sagt er, und fügt hinzu: "Der Höhepunkt des Verlosungs-Booms ist bereits erreicht." Es gäbe überdies eine starke Lobby, die gegen die Verlosungen auftritt, vor allem aus den Reihen der Makler, meint er im Gespräch mit derStandard.at.

Die Klagenfurter Hausverlosungs-Pionierin Daniel-Gruber (Verloserin der Villa war ihre Mutter Traude Daniel, Anm.) ist im Brotberuf übrigens selbst als Immobilienmaklerin tätig, was die ganze Sache umso interessanter macht. Sie selbst habe aber keine Anfeindungen aus der Kollegenschaft erfahren, ganz im Gegenteil, erzählt sie: "Vier Kollegen und Kolleginnen aus Kärnten, denen ich schon früh von der Idee erzählt hatte, waren super begeistert, es gab null Neid."

Domains im Fokus

Neidig sind dafür möglicherweise nicht wenige der Nachahmer der Familie Daniel auf deren Internet-Domain hausverlosung.at. Weil die Liegenschafts-Verlosungen über Internet beworben werden und auch die Registrierung über die jeweilige Website abgewickelt wird, herrscht mittlerweile ein ziemliches G'riss um eingängige, leicht zu merkende Domain-Namen. Thomas Riemer schreibt auf seiner Website, dass schon Preise von mehreren tausend bis zu zehntausend Euro geboten werden. Für hausverlosung.at sollen Daniel-Gruber laut Riemer bereits 50.000 Euro geboten worden sein.

Sie selbst will diesen Betrag nicht bestätigen, nur dass es tatsächlich schon in der Phase des Losverkaufs viele Anfragen gegeben habe, von denen aber jetzt nach Ende der Verlosung keines in dieser Höhe konkret wiederholt worden sei. Verkaufen wolle man die Domain ohnehin nicht, sagt Daniel-Gruber: "Die Homepage gehört irgendwie zu uns, das ist sozusagen unser Kind." Wenn jemand aber tatsächlich so viel Geld für die Domain bieten wolle, "dann kann er das ja noch machen", fügt sie hinzu. Ob es für Private Sinn macht, so viel Geld für eine Domain auszugeben, sei allerdings die Frage. Laut Stellungnahme des Finanzamts verstößt nämlich bei einer Hausverlosung nur dann nicht gegen das Glücksspielgesetz, wer kein Unternehmer ist und dies also nicht gewerbsmäßig betreibt.

Über 40 Verlosungen am Laufen

Thomas Riemer kam auf die Idee, eine - nicht gewinnorientierte - Plattform für die Verlosungen anzubieten, weil er möglicherweise auch bald selbst ein Haus zu verlosen hat. Dass es dann für ihn - siehe oben - schon sehr schwer werden könnte, Interessenten zu finden, glaubt er nicht: Seine Website sei mittlerweile schon sehr bekannt, "in den Suchmaschinen sehr gut gelistet", da habe er jedenfalls einen klaren Startvorteil, wenn es dann soweit ist.

Riemers Website verweist derzeit auf 42 Verlosungen von Immobilien in Österreich, die meisten mit jeweils acht in Niederösterreich und der Steiermark. In letztgenanntem Bundesland, genauer gesagt in Graz befindet sich übrigens auch das bereits erwähnte Wirtshaus.

Notare springen ab

Zwei dieser aktuell 42 Verlosungen wurden bereits wieder gestoppt, in beiden Fällen war die Zurücklegung des Mandats von Seiten des beauftragten Notars dafür verantwortlich. Deshalb übernehmen in letzter Zeit vermehrt Rechtsanwälte die Abwicklung der Verlosungen.

Anders als in der Notariatskammer plant man in der Rechtsanwaltskammer nicht, eine Empfehlung an die Mitglieder bezüglich der Hausverlosungen herauszugeben. Rechtsanwälte würden völlig selbstständig und selbstverantwortlich arbeiten, man wolle sich hier nicht einmischen, sagt Kammerpräsident Gerhard Benn-Ibler auf Anfrage von derStandard.at. Die Notariatskammer hat kürzlich ihren Mitgliedern empfohlen, aufgrund der vielen rechtlichen Unsicherheiten von der Durchführung von Liegenschaftsverlosungen abzusehen.

Glücksspiel-Gewinn nicht einklagbar

Grundsätzlich stellten Hausverlosungen jedenfalls ein ziemliches Risiko dar, sagt Benn-Ibler. Man müsse etwa beachten, dass ein Glücksspiel-Gewinn nicht einklagbar sei. Die Sicherheit, den erzielten Gewinn auch tatsächlich ausgehändigt zu bekommen, bestehe nur dann, wenn der Einsatz - also das zu verlosende Objekt - bei einem Treuhänder hinterlegt wurde.

Die rechtlichen Unsicherheiten betreffen im Wesentlichen die Auslegung des Glücksspielsgesetzes. Gegen die Hausverlosung der Daniels in Kärnten wurde deswegen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Entschieden sei hier noch nichts, sagt Daniela Daniel-Gruber.

Wie bereits berichtet, halten manche Juristen Hausverlosungen aber auch strafrechtlich für bedenklich. Der Paragraph 168 des Strafgesetzbuches verbietet Glücksspiel, bei dem Gewinn und Verlust vom Zufall abhängen.

Widersprüchliche Rechtsmeinungen

Letzte Klarheit können wohl nur die Gerichte oder der Gesetzgeber schaffen. Am Donnerstag verwies die Notariatskammer nochmals auf die unübersichtliche Rechtslage: "Seit der Warnung der Notariatskammer wurden in den Medien sehr unterschiedliche Rechtsmeinungen zum Thema publiziert, die teilweise zueinander in Widerspruch stehen. Von Rechtssicherheit und Konsumentenschutz bei Immobilienverlosungen kann daher nach wie vor keine Rede sein", so Kammerpräsident Klaus Woschnak in einer Aussendung.  

Zunehmend werden aber auch Stimmen laut, die die Legalität von Hausverlosungen nicht in Zweifel ziehen und somit die Skeptiker eines Besseren belehren (wollen). Der Anwalt Clemens Oppolzer, selbst Veranstalter einer privaten Wohnungsverlosung, argumentiert in einem Beitrag auf der Website hausverlosungen.biz unter anderem damit, dass das mehrstufige Registrierungsverfahren und der hohe Lospreis (meist 99 Euro) keinesfalls einen "lockeren Einstieg" in die Spielsucht darstellten, das Argument des mangelnden Spielerschutzes also demnach nicht gelten könne.

Wissen statt Zufall

Beobachter halten es auch für möglich, dass manche Hausverloser künftig dazu übergehen werden, ihre Gewinnspiele etwa mit einem Wissensquiz zu verknüpfen. Der Gewinn hängt dann nicht mehr vom Zufall ab. In Deutschland ist das wegen des strengeren Gesetzes der einzige rechtlich mögliche Weg.

Dennoch wurde kürzlich in Deutschland eine Hausverlosung von den Behörden gestoppt. Das Glücksspiel, bei dem ein Haus in der Nähe von München verlost werden sollte, war nämlich so konzipiert, dass die angepeilte Teilnehmerzahl von 48.000 (bei einem Lospreis von 19 Euro) zunächst durch mehrere Quiz-Runden auf 100 verringert werden sollte. Unter diesen sollten dann das Haus, ein Kleinwagen sowie weitere kleinere Preise verlost werden.

Die Behörden teilten dem privaten Lotterie-Betreiber mit, die erforderliche Erlaubnis für diese Verlosung nicht erteilen zu können. Private Lotterien dürften grundsätzlich nur von gemeinnützigen Veranstaltern und für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Weil unter den letzten hundert Teilnehmern ausschließlich das Los entschieden hätte, verstoße die Verlosung gegen das geltende Glücksspielrecht.

Bereits zuvor wurde ein deutscher "Grenzgänger" in Sachen Hausverlosung in seinen Plänen gestoppt. Ein Innsbrucker wollte seine Studentenwohnung in München in Österreich verlosen. Deutsche Behörden drohten ihm allerdings wegen des Vorliegens eines illegalen Glücksspiels eine hohe Geldstrafe an, woraufhin er die Verlosung schließlich stoppte. (Martin Putschögl, derStandard.at, 29.1.2009)