"Es ist nicht genug, wenn die öffentliche Hand Bauvorhaben, die schon geplant waren, vorzieht oder neue Infrastrukturmaßnahmen entwickelt", sagt Wolfgang Louzek. Der Präsident des Verbandes der Institutionellen Immobilien-Investoren (VII) wünscht sich nämlich ausnahmsweise kein Geld von der Regierung - wie das viele andere Branchen tun -, sondern etwas anderes: Rechtliche Änderungen bzw. Klarstellungen, um etwa die Dachbodenausbauten wieder anzukurbeln.

Von denen lägen derzeit rund hundert allein in Wien auf Eis, weil seit Jahresbeginn der "Eurocode 8" gilt, ein technischer Standard für die Erdbebensicherheit von Gebäuden. Dieser sieht ähnlich strenge Regeln wie bei Neubauten vor. Die Crux an der Sache, so Louzek: "Die geforderte  Erdbebensicherheit wird nur dann gefordert, wenn man einen Dachboden ausbaut. Das heißt in der Praxis: Die meisten Gründerzeithäuser sind angeblich nicht erdbebensicher, aber sichern muss man nur dann, wenn man einen Dachboden ausbauen will."

Projekte liegen brach

Nimmt man für einen Dachbodenausbau Kosten von zwei bis drei Millionen Euro an, dann würden allein die hundert gestoppten Projekte in Wien ein Investitionsvolumen von bis zu 300 Millionen auslösen, ist VII-Vizepräsident Gerhard Engelsberger überzeugt.

Ohne den Einbau eines Stahlkorsetts sei etwa bei einem durchschnittlichen Wiener Altbau-Zinshaus kein Dachgeschoßausbau möglich. "Wie soll man das aber nachträglich einbauen, ohne vorhandene Mieter zu stören oder sogar in ihre Wohnungen eingreifen zu müssen?", fragt Engelsberger.

Beteiligung an den "Rundumkosten"

Die Mieter könnten diese baulichen Verstärkungen einerseits torpedieren, hier wünscht man sich beim VII eine raschere Durchsetzbarkeit; diese sei zwar im Paragraph 8 des Mietrechtsgesetzes (MRG) geregelt, könne im Falle einer notwendigen Einklagbarkeit aber Jahre dauern.

Andererseits wünscht man sich beim VII, dass auch die Altmieter für die "Rundumkosten" eines Dachgeschoßausbaues zur Kasse gebeten werden können. Hier sei definitiv keine Beteiligung am Ausbau selbst, sondern nur an den Begleitmaßnahmen wie die Verbesserung der Statik oder die Erneuerung der Steigleitungen gedacht, präzisiert Louzek. Der Hauptmietzins sollte dafür zumindest temporär angehoben werden dürfen, weil nach Ansicht des VII alle Mieter eines Zinshauses indirekt von den Verbesserungen profitieren würden.

Auch bei der thermischen Sanierung der Fassade sollten die Mieter aus dem selben Grund einen Beitrag leisten; eine gedämmte Fassade bringe ihnen schließlich Vorteile in Form geringerer Heizkosten. "Und ein Hausbesitzer wird nur dann sanieren, wenn er auch in der Lage ist, seine Investitionen irgendwie hereinzubekommen", so Louzek.

MILG: "Rechtspolitischer Wahnsinn"

Um den Investitionsanreiz zu erhöhen, sollten weiters Steuervorteile geschaffen werden, beispielsweise ein erhöhter Abschreibungs-Satz oder die Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages. Es gehe jedenfalls darum, die österreichischen KMU zu unterstützen, denn die würden von der Wirtschaftskrise am ärgsten in Mitleidenschaft gezogen, so Louzek. Die jüngsten Forderungen der Arbeiterkammer, eine Zehn-Prozent-Schwelle bei der Index-Anpassung der Richtwertmieten einzuführen, seien jedenfalls "der grundverkehrte Ansatz. Es wird dann nämlich nichts mehr investiert", so Louzek, der auch grundsätzlich weiterhin festgehalten wissen will: "Immobilien zu haben und zu vermieten ist kein kapitalistischer Auswuchs."

Zu den jüngst bekannt gewordenen Plänen, dass das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz neuerlich geändert werden soll (derStandard.at berichtete), fällt dem VII-Präsidenten ohnehin nur eines ein: "Das ist rechtspolitisch ein Wahnsinn." Bereits jetzt sei es so, dass sich internationale Immobilieninvestoren ob des in Österreich praktizierten "kurzfristigen Herumdokterns an langfristigen Verträgen" mitunter höchst brüskiert zeigten und wegen dieser rechtlichen Unsicherheiten von Investitionen in Österreich absehen würden. (Martin Putschögl, derStandard.at, 29.1.2009)