Nach der tödlichen Karambolage auf der Donauuferautobahn (A22) in Korneuburg, bei der am 22. Jänner eine Frau aus Tschechien ums Leben kam, könnten auf die Republik beträchtliche Schadenersatzforderungen zukommen. Denn die Indizien, dass das Bundesheer den Unfall ausgelöst haben könnte, verdichten sich. Wie die Obduktion ergab, starb die Frau an einem Genickbruch in Folge eines Schleudertraumas.
Das erhärtet die Vermutung, dass das Fahrzeug, in dem sie saß, aufgrund äußerer Umstände abrupt abgebremst wurde, worauf das nachfolgende Fahrzeug in den Pkw krachte. Der Auffahrunfall kostete die Tschechin das Leben. Chemische Untersuchungen sollen nun klären, ob die Vitalfunktionen der 32-Jährigen noch gegeben waren, als das Fahrzeug Feuer fing und ausbrannte. Aus derzeitiger Sicht scheint die Indizienkette jedenfalls immer mehr darauf hinzudeuten, dass eine neben der A22 abgehaltene Bundesheerübung mit Nebelgranaten zur der Massenkarambolage führte, in die mehrere Fahrzeuge verwickelt wurden. Sieben Personen wurden teilweise erheblich verletzt.
Auf zivilrechtlicher Seite haben die Opfer jedenfalls gute Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, sollte sich ein schuldhaftes Fehlverhalten des Bundesheers nachweisen lassen und gegen die maßgeblichen Entscheidungsträger Anklage erhoben werden. Nach dem Amtshaftungsgesetz haftet die Republik Österreich als Arbeitgeber der Heeres-Angehörigen jedenfalls dann, wenn diesen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Den Angehörigen der Tschechin stünden damit Unterhaltsansprüche, der Ersatz der Begräbniskosten sowie ein Schmerzensgeld für den erlittenen Schock zu.
Überprüfung weiterer Übungsplätze
Das Bundesheer überprüft nach dem Unfall nun auch weitere Übungsplätze. Es soll ausgeschlossen werden, dass dort theoretisch etwas passieren könnte. Johann Drabek, Sprecher im Verteidigungsministerium, verwies am Freitag aber auf ohnehin geltende "strenge Sicherheitsbestimmungen". Mit einem Ergebnis der militärischen Untersuchungskommission zu dem Unfall wurde mit spätestens kommenden Freitag gerechnet.
Drabek betonte, man sei rund um den Unfall an voller Aufklärung interessiert und werde die Öffentlichkeit informieren. Er sprach sich aber gegen eine Vorverteilung des Bundesheeres aus. Noch sei die Ursache für die Kollision nicht geklärt, ein möglicher Mitauslöser des Unfalls durch den Einsatz von Nebelhandgranaten werde untersucht.
Übungsplatz Korneuburg gesperrt
Der Garnisonsübungsplatz in Korneuburg, wo die Nebelhandgranaten gezündet wurden, ist nun "auf permanenter Basis" für den Einsatz von "Rauch erzeugenden Mittel" gesperrt, so Drabek. Analysiert werden nun auch weitere Übungsplätze des Bundesheeres. Zwei Truppenübungsplätze liegen an Autobahnen, jener in Bruckneudorf (Bezirk Neusiedl am See) an der Ostautbahn (A4), der in Treffling bei Linz an der Mühlkreisautobahn (A7). Sollten sich im Zuge der Analysen herausstellen, dass sich theoretisch Vorkommnisse ereignen könnten, würden entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, erläuterte Drabek. (APA)