Reinhard Malzer (51) ist seit 1992 Leiter des Ausbildungsdepartements der Wiener Rettung

Foto: privat/Reinhard Malzer

Unterlassene Hilfeleistung lautet einer der Vorwürfe gegen das Bundesheer nach der Massenkarambolage auf der A22 vergangene Woche. Seither wird über Erste Hilfe Maßnahmen bei Autounfällen diskutiert. Regina Philipp im Gespräch mit dem langjährig im Rettungsdienst tätigen Notfallmediziner Reinhard Malzer

derStandard.at: Wie beurteilen Sie den Fall Korneuburg? Kann man den Rekruten unterlassene Hilfeleistung unterstellen?

Malzer: Angeblich hat sich der Kommandant vergewissert, dass genug Einsatzkräfte vor Ort waren. Ich war nicht dort und kann es daher auch nicht beurteilen. Das Argument, dass wegen den fehlenden Warnwesten nicht auf die Autobahn durften, ist insofern berechtigt, als der Selbstschutz bei Erster-Hilfe-Leistung immer ein wichtiger Punkt ist. Man darf sich auf keinen Fall selbst in Gefahr bringen. Dazu gehört auch die Unfallstelle abzusichern, damit keine weiteren Fahrzeuge auffahren. Nur so lässt sich ein weiterer Schaden verhindern.

derStandard.at: Was raten Sie einem Autofahrer, der zufällig an einer Unfallstelle vorbeikommt?

Malzer: Stehen bleiben. Alles Weitere hängt davon ab, wie die Lage vor Ort ist.

derStandard.at: Das allein hält aber die meisten bereits davon ab zu helfen.

Malzer: Natürlich ist es schwer für Laien etwas zu tun. Aber wer gar nicht stehen bleibt, kann auch nicht die Lage beurteilen. Es passiert oft genug, dass minutenlang nichts passiert, weil jeder denkt, da wird schon wer angerufen haben oder es leistet ohnehin schon jemand erste Hilfe. Darum stehen bleiben, schauen was passiert ist, Unfallstelle absichern und Rettung verständigen. Alles Weitere hängt dann vom einzelnen Patienten ab.

derStandard.at: Was wenn der Patient infolge unprofessioneller Hilfestellung stirbt?

Malzer: Diese Angst ist völlig unbegründet. Wichtig ist keine Gewalt anzuwenden, beispielsweise indem man versucht jemanden aus einem Auto zu befreien. Wenn das Auto brennt, dann ist das aber natürlich egal.

derStandard.at: Und wenn eine Wirbelsäulenverletzung vorliegt und der Patient später deshalb gelähmt ist.

Malzer: Grundsätzlich ist es sicher besser man belässt einen Patienten in der Lage, solange er atmet und ansprechbar ist und ihm diese Position auch angenehm ist. Manchmal reicht es dann schon den Verunfallten zu beruhigen. Wenn der Patient aber nicht mehr atmet, dann ist die Wirbelsäulenverletzung zweitrangig, weil wenn man nichts macht stirbt er sowieso.

derStandard.at: Der Intensivmediziner Philip Eisenburger sagt: Im Prinzip kann man nichts falsch machen, außer nichts zu machen. Wie sehen Sie das?

Malzer: Dem stimme ich im Prinzip zu. Wobei sich diese Aussage konkret sicher auf den Kreislaufstillstand bezieht. Da kann man definitiv nichts falsch machen.

derStandard.at: Wie wichtig ist die Mund-zu-Mund-Beatmung? Vielen Menschen graust bereits bei dem Gedanken davor?

Malzer: Eine alleinige Herzmassage reicht aus. Das Beatmen ist schwierig und die Hemmungen der Laien sind verständlich. Wichtig ist auch zu wissen, dass ein Kreislaufstillstand nicht zwangsläufig die Folge der Unfallverletzung sein muss, manchmal ist es umgekehrt. Gestern war auf der A23 ein Verkehrsunfall, wo ein Patient während der Autofahrt einen Herzinfarkt hatte. Der Patient konnte noch mitten auf der Autobahn stehen bleiben und wurde von einer Zivilstreife erfolgreich wiederbelebt. Warten wäre in dem Fall ein Todesurteil gewesen.

derStandard.at: Wie kann man helfen, wenn ein Patient stark blutet?

Malzer: Starke Blutungen sind ein wichtiger Punkt. Hier kann man ganz einfach Leben retten, indem man da, wo es heraus rinnt, einfach draufdrückt.

derStandard.at: Was ist mit der Gefahr einer Infektion?

Malzer: Die ist gleich Null. Handschuhe wären natürlich gut und es macht auch Sinn darauf zu achten, dass das Blut nicht über die eigene Haut rinnt. Aber selbst wenn das fremde Blut in eine eigene offene Wunde gelangt, ist eine resultierende Infektion eine Rarität. Ein Restrisiko bleibt immer, egal was man tut.

derStandard.at: Sind medizinische Laien denn gesetzlich verpflichtet erste Hilfe zu leisten?

Malzer: Ja, nur kenne ich keinen Fall der exekutiert wurde, nur weil es jemand verabsäumt hat, vielleicht aus Gründen der Angst, eine Herzmassage durchzuführen. Der Richter beurteilt die Maßnahmen die je nach Ausbildungsgrad zu erwarten sind. Es ist aber durchaus strafbar, wenn jemand auf der Autobahn nicht stehen bleibt und die Rettung ruft. (Regina Philipp, derStandard.at-Interview, 30.1.2009)