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Wer jetzt einen Autokauf vornimmt, muss damit rechnen, dass Autohändler die kommende Verschrottungsprämie zumindest teilweise vom Rabatt abziehen wollen. Der ÖAMTC dazu: "Das kann's ja nicht sein."

Foto: APA/dpa/Sarbach
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Wien - Besuch bei einem Autohändler in Wien: Ein 3er-Golf, Baujahr 1993, 75 PS will angebracht, ein Neuwagen um rund 15.000 Euro angeschafft werden. "Dann schauen wir mal in die Halle", sagt der Verkäufer und führt die Kundin in den Schauraum, setzt sie dort in einen blitzblauen Honda Jazz. Doch bevor es an die Details für einen Neuwagen geht, will sie noch wissen, was sie denn für ihr altes Gefährt bekäme.

"Ihr Auto ist 16 Jahre alt. Da bekommen Sie bei uns leider gar nichts mehr dafür. Da kann ich ihnen eigentlich nur raten, das Auto privat zu verkaufen", sagt der junge Mann. Auf die Verschrottungsprämie angesprochen, ist er überfragt. "Ich glaube, die tritt erst im April in Kraft" , sagt er. Mehr wisse er nicht. Als die Kundin ihm sagt, sie wolle nur Prospekte mitnehmen und sich über die Prämie noch informieren, nickt er und führt sie zum Regal mit den Broschüren, zeigt ihr wo sie Preislisten und die Farbpalette findet. Bei der Seite mit den Lackmustern hält er inne: "Vielleicht wäre der Wagen ja in Rosa etwas für Sie?", fragt er.

Szenewechsel zu einem Wiener Renault-Betrieb: Es sei "nur ein geringer Rabatt möglich" , weil er selbst "nur eine Spanne von unter zehn Prozent habe" , sagt der Verkäufer zur Kundin. Zur Verschrottungsprämie hat er noch keine Infos bekommen, er wissen nicht wie das funktioniert, man solle "abwarten" , da ja "bis jetzt nur ein Gesetzesentwurf da" wäre. Klar sei nur, so der Automann weiter, dass "der Staat sich als Spendierer aufspielt und in echt die Autohändler und Importeure zur Kassa gebeten werden" . Daher werden "wir künftig bei den Rabatten sparen müssen, um das wieder rein zu bekommen" . Fazit: "Jetzt gibt's eben noch kleinen Rabatt, aber sobald die Prämie umgesetzt ist, gibt's wahrscheinlich keinen mehr."

"Das wieder reinbekommen"

Abermals Schauplatzwechsel, zu einem Peugeot-Händler: "Von der Verschrottungsprämie (insgesamt 1500 Euro, Anm.) zahlt 500 Euro der Importeur, 250 Euro der Händler" , wird die Kundin belehrt, wobei "die Importeure die Händler weiter unter Druck setzen werden, um das wieder reinzubekommen" . Die Verschrottung müsse man "selber zahlen, sie kostet circa 60 Euro - und zwar muss man das Auto in den 21. Bezirk zur Voest bringen."

Abgesehen davon, dass die letzte Aussage der Gesetzeslage widerspricht (Autos müssen ohne Kostenverrechnung an den Kunden zur Wiederverwertung angenommen werden), lässt sich aus der kleinen Mystery-Autoshopping-Tour des Standard exemplarisch ersehen, in welche Richtung der Fahrzeughandel die voraussichtlich ab April kommende Kfz-Verschrottungsprämie drehen will: Die wegen der Nachfrageflaute steigenden Rabatte, die auf die Ertragskraft drücken (siehe Tabelle oben), sollen wieder gesenkt werden - ein Anliegen, das die Branche seit Jahrzehnten verfolgt. Ohne Erfolg bisher, denn das Angebot an neuen Fahrzeugen und Marken wird laufend breiter - demnächst werden wohl auch indische und chinesische Anbieter auftauchen.

ÖAMTC-Expertin: "Eine Frechheit"

Bei der eigens für die Verschrottungsprämie eingerichteten Auskunftsnummer des Autofahrerklubs ÖAMTC laufen die Drähte heiß. "Ich habe mehrere A4-Blätter voll mit Fragen", sagt Elisabeth Brugger-Brandau vom Klub, "es kann ja nicht sein, dass sich die Konsumenten die Verschrottungsprämie quasi selbst zahlen müssen." Wenn Autohändler die Karte "Prämie statt Rabatt" noch dazu offen spielen, sei dies "eine Frechheit". Für sie ist daher die rechtliche Frage offen, ob der Akt der Verschrottung eines alten Wagens (laut Plan: vor Baujahr 1996) örtlich und zeitlich mit dem Kauf eines Neuwagens zusammenfallen müsse, oder ob ein Fahrzeughalter den alten Kübel selbst zur Schrottpresse bringen darf und mit einer Bestätigung nach einem Kauf die 1500 Euro von der Zulassungsstelle bekommt. Weiters fragt sich die Autofahrervertreterin: "Was bedeutet ‚fahrtauglich‘ für das Altfahrzeug? Viele Anrufer wollen wissen, ob das Auto zum Zeitpunkt der Verschrottung ein gültiges ‚Pickerl‘ aufweisen muss."

Am kommenden Montag sendet das Wirtschaftsministerium den Gesetzesentwurf zur Verschrottungsprämie aus. (Katharina Spiegl, Gudrun Springer, Leo Szemeliker, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 31.1./1.2.2009)