In dem schon mehr als vier Jahre dauernden Prozess um Betrug, Bilanzfälschung und Untreue bei der Bochumer Phenomedia AG hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen beantragt. Zwei ehemalige Top-Manager des Software-Unternehmens sollen für viereinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahre in Haft. Die Phenomedia AG war durch die Spielfigur Moorhuhn international bekanntgeworden. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Angeklagten die Bilanzen mit Scheingeschäften künstlich "aufgeblasen" haben. Dabei soll ein zweistelliger Millionenschaden entstanden sein.

Umfassende Geständnisse

Nach anfänglichem Zögern hatten die Angeklagten zuletzt doch noch umfassende Geständnisse abgelegt. Schon der Prospekt vor dem Börsengang der Phenomedia AG im Jahr 1999 soll mit falschen Angaben aufgemacht gewesen sein. Von den so angelockten privaten Anlegern sollen damals an nur einem Tag rund 40 Mio. DM (20,5 Mio. Euro) in die Unternehmenskasse geflossen sein.

Die beiden Ex-Vorstände hatten sich im Frühjahr 2002 selbst angezeigt. Zuvor sollen sie vom Aufsichtsrat des Unternehmens auf Unregelmäßigkeiten in den Büchern angesprochen worden sein. Nach Bekanntwerden der Vorgänge innerhalb der Moorhuhn-Firma war der Aktienkurs jäh abgestürzt. Zahlreiche Anleger verloren ihr Geld, zahlreiche Angestellte ihren Arbeitsplatz. Die Verteidiger stellten in ihren Plädoyers am Dienstag keine konkreten Anträge, sondern baten lediglich um milde Strafen. Das Urteil soll am 13. Februar gesprochen werden. (APA/dpa)