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Während in Deutschland noch gegen Studiengebühren demonstriert wird, gibt es in Österreich auch nach der Abschaffung noch viele Unklarheiten.

Foto: AP/Stache

Im Hauptstudium in der Mindeststudienzeit, im Nebenstudium schon über dem Toleranzsemester: Wer sich in dieser Situation früher von der Studienbeihilfenbehörde die Gebühr in Form des Studienzuschusses zurückholen konnte, muss mit der neuen Regelung darauf verzichten. Laut einem juristischen Gutachten der ÖH Uni Graz ist dieser Fall, der wahrscheinlich nicht wenige betrifft, rechtswidrig. Die Studierendenvertreter überlegen deshalb rechtliche Schritte bis zu den Höchstgerichten.

Unklar formulierte Paragrafen

Michael Schöndorfer, stellvertretender Vorsitzender der ÖH Uni Graz bezieht sich auf den Paragraf 52c Absatz 2 des Studienförderungsgesetzes: "Studienbeihilfebezieher, die einen Studienbeitrag entrichtet haben, Anspruch auf einen Studienzuschuss haben", heißt es dort. Es sei laut dem juristischen Gutachten, das die ÖH in Auftrag gegeben hat, klar, "dass, wer Studienbeihilfe bezieht und Studienbeiträge bezahlen muss, einen Zuschuss erhalten soll."

Die Möglichkeit von Mehrfachstudien sei dem Gesetzgeber bewusst gewesen, heißt es weiter im Gutachten. Denn immerhin müsse der Studienbeitrag bei mehreren Inskriptionen nur einmal bezahlt werden. Das Wissenschaftsministerium argumentiert dagegen, dass nach Paragraf 14 Absatz 1 "bei gleicher Absolvierung mehrerer Studien Anspruch auf Förderung in nur einem davon" besteht.

"Das ist einfach zu unpräzise formuliert", sagt Schöndorfer gegenüber derStandard.at. Er glaubt, dass das Ministerium "verzweifelt" die Weisung an die Studienbeihilfenbehörden weitergegeben habe, so vorzugehen, obwohl das rechtswidrig sei.

Bundes-ÖH holt weitere Rechtsmeinung

Mittlerweile haben sich 70 bis 80 Personen an die ÖH Uni Graz gewendet, von denen laut Schöndorfer die Hälfte konkret von dieser Regelung betroffen sei. Man werde mit den betroffenen Studierenden nun alle rechtlichen Instanzen durchgehen: Wenn der Antrag auf Studienzuschuss abgelehnt wird, können die Studierenden eine Berufung einlegen. "Die wird wahrscheinlich auch abgelehnt, weil die Behörden eben diese Weisung haben", meint der Studierendenvertreter.

Er rechnet deshalb damit, die Studierenden bis zum Höchstgericht begleiten zu müssen. Die Chancen schätzt er dann gut ein: "Ich gehe davon aus, dass wir dann Recht bekommen, weil das Gesetz einfach nicht präzise genug formuliert ist." Welche rechtlichen Schritte konkret möglich sind, klären derzeit die Juristen.

Unterstützung bekommen die Grazer Studierenden von der Bundes-ÖH: Vorsitzender Samir Al-Mobayyed kündigt im Gespräch mit derStandard.at an, ebenfalls ein Gutachten in Auftrag zu geben, um noch eine Meinung einzuholen: "Es gibt verschiedene Rechtsmeinungen, deshalb ist es schwierig zu sagen, wir wir vorgehen sollen." Änderungen in der momentanen Regelung müsse es jedenfalls geben: "So wie's jetzt ist, hat das keinen Sinn. Wir müssen das dem Ministerium kommunizieren", so der ÖH-Chef. Wissenschaftsminister Hahn müsse endlich einsehen, dass es zu viele Unklarheiten gibt. (lis/derStandard.at, 6. Februar 2008)