Wien  - Auslandsadoptionen erfreuen sich nicht nur unter Hollywood-Stars, sondern auch in Österreich immer größerer Beliebtheit. Während man im Inland mitunter einige Jahre auf ein Kind wartet, erfolgt die Vermittlung im Ausland meist rasch und unbürokratisch. Nicht aber immer unkompliziert, wie Fälle in der Vergangenheit gezeigt haben, denn das Adoptionsrecht ist international unterschiedlich geregelt. Auch in Österreich gibt es keine zentrale Stelle oder Kontrolle, kritisiert die Volksanwaltschaft.

"Gravierende Mängel"

Wie viele Adoptionen und vor allem auch aus welchen Staaten sie zustande kommen, wird in Österreich laut Angaben des Justizministeriums nicht erfasst. Die Zahl dürfte bei einigen Hundert liegen. Die Volksanwaltschaft prüfte in den letzten zwei Jahren zahlreiche Fälle und stellte "gravierende Mängel" in der Gesetzgebung sowie im Vollzug fest. Die Schaffung eines zentralen Verfahrens zur Anerkennung einer Auslandsadoption lautet deshalb eine der Forderungen.

"Es gibt weder eine zentrale Anlaufstelle für Adoptionswillige, noch gibt es eine einheitliche und umfassende Kontrolle. Es gibt nicht einmal einheitliche Richtlinien, wie eine Auslandsadoption in Österreich durchzuführen ist", moniert die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Gertrude Brinek. Sie fordert vom Gesetzgeber Vorkehrungen, damit bei Auslandsadoptionen in Zukunft nicht das Prinzip "cash & carry" gilt. Vielmehr müsse Rechtssicherheit für die vermittelten Kinder, deren leibliche Eltern und die Adoptiveltern geschaffen werden.

Bundeszentralstelle

Die Volksanwaltschaft empfiehlt deshalb die Einrichtung eine Bundeszentralstelle, die etwa im Justizministerium angesiedelt werden könnte. Diese Zentralbehörde soll adoptionswilligen Paaren dann sämtliche Informationen über die Adoptionspolitik der Herkunftsstaaten bieten. Auch sollen Vereine, die Adoptionen vermitteln, stärker kontrolliert werden. Nur durch einheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätskriterien könnte man möglichen Missbrauch vorbeugen.

Im Familienrechts-Änderungsgesetz sind in Kürze Neuerungen geplant. Betreffend die Auslandsadoptionen soll es künftig ein fakultatives Anerkennungsverfahren geben und die Einholung eines Strafregisterauszugs vor der Adoptionsentscheidung vorgeschrieben werden, hieß es auf Anfrage aus dem Justizministerium. "Das neue Gesetz würde die Verfahren auf eine professionellere Basis stellen", erklärte Robert Fucik, zuständig für Internationales Familienrecht im Justizministerium. Die Gesetzesnovelle soll im Mai im Ministerrat diskutiert werden.

Auch Grüne für einheitliche Richtlinien

Die Grünen haben am Freitag angesichts der steigenden Zahl an Auslandsadoptionen die Einführung bundesweit einheitlicher Richtlinien gefordert. "Es ist dringend an der Zeit, dass für alle Beteiligten verbindliche, qualitativ hochwertige Standards geschaffen werden", erklärte Familien- und Verfassungssprecherin Daniela Musiol in einer Aussendung.

Am nächsten Mittwoch wird im Familienausschuss über die Einführung eines Auslandsadoptionsgesetz beraten. Die Bundesregierung werde mittels Entschließungsantrag aufgefordert, bis Ende April einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, so Musiol. (APA)