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George W. Bush: Schuh über Kopf.

Foto: AP

Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den "Schuhwerfer von Bagdad". Die Anklage lautet auf "Angriff auf ein ausländisches Staatsoberhaupt".

User MKohlhaas will wissen: "Wenn ich meinen Schuh nach einem österreichischen Politiker werfen würde (ohne jemanden zu verletzen), welche Strafe hätte ich zu erwarten?"

derStandard.at hat bei Anja Oberkofler, Rechtsanwältin für Strafsachen, nachgefragt.

Lieber MKohlhaas,

derStandard.at unterstützt keinesfalls Gewalt, sei sie gegen Menschen, Tiere oder Politiker. Die Beantwortung der Frage dient ausschließlich der Abschreckung: Der Strafrahmen liegt bei bis zu drei Monaten Haft oder 180 Tagessätzen. Es wird allerdings unterschieden, ob es sich dabei um einen Schuhwurf auf den Bundespräsidenten handelt oder ob man den Schuh auf einen normalen Politiker bzw. eine Privatperson schleudert. Der Unterschied liegt im Verfahren: Beim Bundespräsidenten gilt es als "qualifizierte Beleidigung", es kommt zu einem Ermächtigungsverfahren. Das bedeutet, dass der Staat als Kläger auftritt. Bei einer Privatperson kommt es zu einem Privatanklageverfahren. Der Strafrahmen ist derselbe, bei letzterem fällt der Wurf aber unter den Tatbestand der normalen Beleidigung.

Nur ja nicht treffen...

Die Anklage "Angriff auf ein ausländisches Staatsoberhaupt" gibt es in Österreich nicht. Die Strafe fällt aber schwerer aus, wenn man dabei jemanden verletzt: Ein blaues Auge etwa könnte eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr mit sich ziehen. Will man unbedingt einen Schuh werfen, sollte man also entweder danebenzielen - oder auf die Reflexe eines George W. Bush hoffen. (ros, derStandard.at, 18. Februar 2009)