Der Energieausweis gibt Informationen über Energiebedarf von Wohnungen und Häusern. Verreisen kann man damit nicht.  

Illustration: Fatih

Welchen Nutzen er bringt, wie viel er kostet und wer ihn braucht, erfahren Sie hier.

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Frage: Was ist ein Energieausweis?

Antwort: Ähnlich wie der Typenschein für ein Kraftfahrzeug gibt der Energieausweis Auskunft über Konstruktion, Bauweise, vorgesehene Nutzung und Energiebedarf bei definierter Betriebsweise, sozusagen den "Normverbrauch". Während dieser bei einem Kfz dem Treibstoffverbrauch für eine 100 Kilometer lange Strecke entspricht, wird bei einem Haus der jährliche Energiebedarf pro Quadratmeter Bruttogrundfläche, das ist die Summe aller Flächen eines Gebäudes, als Bedarfskennzahl herangezogen. Wie beim Auto bei zu hoher Fahrgeschwindigkeit und ungleichmäßiger Fahrweise der Treibstoffverbrauch steigt, so nimmt auch der Energieverbrauch im Haus bei höherer Innenraumtemperatur, unsachgemäßer Lüftung und Fehlbedienung der Regelung zu.

Frage: Was steht im Energieausweis?

Antwort: Es müssen mindestens der Heizwärmebedarf, der Vergleich zu Referenzwerten, der Heiztechnik-Energiebedarf, der Endenergiebedarf des Gebäudes angeführt sein. Ebenso muss eine Empfehlung von Maßnahmen, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll ist, angegeben sein - ausgenommen sind Neubauten. Für Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden, müssen noch zusätzliche Infos enthalten sein, unter anderem der Kühlbedarf. Wobei der Heizwärmebedarf für das Referenz- und Standortklima anzugeben ist.

Frage: Welchen Nutzen bringt er?

Antwort: Der Energieausweis liefert Käufern oder Mietern von Wohnungen und Häusern objektive Informationen über deren Energiebedarf und so Vergleichsmaßstäbe.

Frage: Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Antwort: Die EU-Gebäuderichtlinie wurde in Österreich sowohl auf nationaler als auch auf Bundesländerebene implementiert. Dazu wurde auf Bundesebene am 3. August 2006 das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) erlassen. Es regelt die Pflicht des Verkäufers oder Vermieters dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorzulegen. Auch sind darin die Rechtsfolgen bei unterlassener Vorlage ausgewiesen. Die Berechnungsgrundlagen zur Erstellung des Energieausweises und die Qualifikation der Personen, die den Energieausweis ausstellen dürfen, werden auf Länderebene in den jeweiligen Bauvorschriften sowie in der Gewerbeordnung geregelt. In den Bundesländern ist der Energieausweis auf unterschiedliche Weise im Baurecht und/oder in der Wohnbauförderung verankert.

Frage: Wer braucht einen Energieausweis?

Antwort: Abhängig von den Bauvorschriften der Länder ist auch, ob ein Neu-, Zu- und Umbau einen Ausweis benötigt, ebenso sieht es bei dem Erfordernis für die Wohnbauförderung aus. Die Vorlagepflicht besteht ab dem 1. Jänner 2008 - für Gebäude die vor dem 1. Jänner 2006 bewilligt wurden, gilt diese erst ab 1. Jänner 2009.

Frage: Welche Gebäude sind ausgenommen?

Antwort: Das hängt wieder von den bautechnischen Vorschriften der Bundesländer ab. Laut EAVG muss nicht für jedes einzelne Nutzungsobjekt ein Energieausweis ausgestellt werden, es genügt auch die Vorlage eines Energieausweises einer vergleichbaren Nutzungseinheit desselben Gebäudes bzw. die Vorlage eines Ausweises für das gesamte Gebäude.

Frage: Wie muss der Energieausweis aussehen?

Antwort: Auch das ist Ländersache. Grundsätzlich muss der Energieausweis den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie entsprechen. So erfolgt etwa die Darstellung der Energieeffizienz durch Zuordnung zur jeweiligen Energieeffizienzklasse. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Treppenlabel, das, wie auch bei Kühlschränken und anderen Elektrogeräten, die möglichen Energieeffizienzklassen des Gebäudes farbig darstellt - also von grün bis rot.

Frage: Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Antwort: Die EU-Gebäuderichtlinie gibt vor, dass die Berechnung der Energieausweise nur von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten durchgeführt wird, die entweder selbstständige Unternehmer oder Angestellte von Behörden oder privaten Stellen sein können. Einige Bundesländer haben in ihren Bauvorschriften genauere Angaben über qualifizierte und zugelassene Fachleute verankert.

Frage: Was kostet der Energieausweis?

Antwort: Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind jedenfalls vom Eigentümer zu tragen - ansonsten gibt es noch keine Erfahrungswerte dazu. Die Preise richten sich nach dem Umfang der Datenaufnahme vor Ort, nach Größe und Komplexität des Gebäudes. (Markus Böhm, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.2.2009)