Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Thüringens CDU-Ministerpräsidenten Dieter Althaus nach seinem Skiunfall am Neujahrstag in der Steiermark beschäftigt Justiz und Politik weiterhin intensiv. Der österreichische Anwalt des Regierungschefs, Walter Kreissl, sagte in der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag), Althaus habe mit seiner Stellungnahme "kein volles Schuldanerkenntnis" abgegeben. Vielmehr habe der Politiker "lediglich eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt".

Althaus sei noch immer nicht vernehmungsfähig und habe die Stellungnahme insbesondere abgegeben, "damit auch die zivilrechtlichen Fragen zügig geregelt werden können", sagte Kreissl. Althaus hatte der Familie der bei dem Skiunfall getöteten Beata C. eine weit reichende Entschädigung angeboten.

Wann die Verhandlung gegen Althaus stattfindet, ist noch unklar. Der Ministerpräsident muss dabei nicht persönlich anwesend sein. Es genüge, wenn ein "bevollmächtigter Vertreter" an der Verhandlung teilnehme, sagte Kreissl der Zeitung.

Keine politischen Konsequenzen

Aus Sicht von Thüringens Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU) hat die Anklage gegen Althaus keine politischen Konsequenzen. "Dass die Anklage kommt, ist nicht überraschend", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstag). "Denn das war zu erwarten und gehört bei der Bearbeitung eines solchen Falles zum absolut Normalen." Auf die Frage, ob dies Konsequenzen für die Spitzenkandidatur von Althaus habe, sagte Lieberknecht: "Das ändert nichts." Die stellvertretende, derzeit amtierende Ministerpräsidentin Birgit Diezel (CDU) wollte sich am Abend in den ARD-"Tagesthemen" mit Rücksicht auf das laufende Verfahren zu Althaus nicht äußern.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, sagte der Zeitung: "Bei uns gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung vor Gericht die Unschuldsvermutung. Schuld ist nicht gleich strafrechtliche Verwerflichkeit. Deshalb würde ich jetzt nicht vorschnell sagen: Damit ist Herr Althaus aus dem Rennen." Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung müsse "jeder für sich selbst die Konsequenz ziehen". Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt in Österreich bei einem Jahr Gefängnis. (APA/dpa)