Die Zinsgleitklausel wird in Kreditverträgen mit variablem Zinssatz vereinbart. Die Klausel erlaubt eine Anpassung des Zinssatzes an eine im Kreditvertrag festgelegte Größe.

Dabei kommen Indizes wie der Euribor (Interbanken-Geldmarktsatz für eine Woche, sowie für Ein- bis Zwölf-Monatsgelder) oder die Sekundärmarktrendite (aus den Renditen der am Sekundärmarkt umlaufenden Forderungspapiere wird regelmäßig die durchschnittliche Sekundärmarkt-Rendite ermittelt) in Frage. Durch diese Klausel können Zinsen erhöht aber auch gesenkt werden. Die Anpassung erfolgt automatisch - üblicherweise am Ende eines Quartals.

Durch das Senken des Leitzinses werden Kredite billiger, damit will die Europäische Zentralbank die Ausgaben von Privaten und Unternehmen ankurbeln. (bpf, DER STANDARD, Printausgabe, 6.3.2009)