Wien - Rund 50 heimischen Wirten droht wegen Verstoß gegen das Rauchverbot eine Unterlassungsklage. Sie würden unlauteren Wettbewerb betreiben und Gaststätten, die sich an das Gesetz halten, Kunden abspenstig machen, so der Vorwurf. Der "Verein zur Durchsetzung von Nichtraucherschutzbestimmungen" kündigte die am Montag gestarteten rechtlichen Schritte gegen uneinsichtige Lokalinhaber am 26. Februar bei einer Pressekonferenz in Wien an.
An rund 50 Wirte seien am Montag Unterlassungsaufforderung mit der Post verschickt worden, so Clemens Pichler, Anwalt des Vereins, zur APA. Den Unternehmern - viele davon haben ihren Betrieb in Wien - wird in dem sechsseitigen Schreiben mit Klage sowie Einstweiliger Verfügung gedroht, sollte das Rauchverbot weiter missachtet und keine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Wer nicht einlenke, müsse mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Die gesetzlich vorgesehene Bemessungsgrundlage beläuft sich auf 36.000 Euro.
Wer nicht vor den Richter will, muss versprechen, das Verbot künftig zu beachten, sowie 350 Euro für Schadenersatz und den juristischen Aufwand bezahlen. Bei Ausnahmemöglichkeiten aus bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Übergangsfristen wegen Umbauarbeiten, verlangt der Anwalt die Vorlage eines Behördenschreibens.
Die genaue Begründung in der Unterlassungsaufforderung lautet folgendermaßen: Durch die gesetzeswidrige Raucherlaubnis komme es zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung, der eine Verlagerung der Gäste bewirke. Dies sei dazu geneigt, das freie Leistungsgewerbe zu beeinträchtigen. Wegen der vielen Infokampagnen sowie Medienberichte, sei zudem von einem bewussten Gesetzesverstoß auszugehen.
Seit dem Aufruf bei der Pressekonferenz würden täglich etwa sechs Beschwerden, vor allem von Gastronomen eintrudeln, erklärte Pichler. Etwa ebenso viele Personen würden im selben Zeitraum eine Vereinsmitgliedschaft anmelden. Unterlassungsaufforderungen habe man nur bei gut begründeten Verdachtslagen versandt. Vorwurf unlauterer Wettbewerb - Gäste wandern in Gesetzes-abtrünnige Betriebe