Brüssel  - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der EU aufgestellte geheime Liste verbotener Gegenstände an Bord eines Flugzeuges nach einer österreichischen Beschwerde gekippt. Ein Österreicher hatte sich wegen dieser Liste beschwert.

Liste ungültig

Die EU-Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass die Liste nicht bindend sei, soweit sie dem Einzelnen Pflichten auferlege. Die Verbotsliste gehöre nicht zu der Art von Maßnahmen, die geheim zu halten wären.  Daher sei sie die Verordnung zwangsläufig ungültig, entschieden die Richter.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Österreicher Gottfried Heinrich, der 2005 in Wien-Schwechat von den Sicherheitsbehörden zum Verlassen eines Flugzeugs gezwungen wurde, weil er Tennisschläger im Handgepäck hatte. Der Mann hatte vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Niederösterreich geltend gemacht, dass die Liste verbotener Gegenstände trotz eines EU-Gebots nicht veröffentlicht wurde. Das österreichische Gericht hatte den Fall (C 345/06) an den EuGH verwiesen. (APA)