In Europa und den USA geht die Diskussion über mögliche Softwarepatente in die nächste und vermutlich auch entscheidende Runde. In den kommenden Wochen und Monaten werden richtungsweisende Entscheidungen in Bezug auf die mögliche Patentierbarkeit von Software und dahinterliegenden Geschäftsmethoden erwartet.

Offene Fragen müssen geklärt werden

Das Europäisches Patentamt hat noch bis Ende April einige Meetings und entsprechende Konsultationen mit ExpertInnen zum Thema "Softwarepatente" anberaumt. So sollen die offenen Fragen im nicht unumstrittenen Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) geklärt werden. In diesem wird vor allem der Artikel 52 heiß diskutiert, dieser besagt, dass Software kein Teil der Technik sei und daher auch nicht patentiert werden könnte.

In die heiße Phase

KritikerInnen wie auch BefürworterInnen der Softwarepatente werden in den letzten Wochen noch einmal all ihre Argumente in die Schlacht werfen. So haben in Europa und den USA bereits die Konzerne Philips und Borland ihre Stellungnahmen und Anträge vorgelegt. In seiner Stellungnahme plädiert Philips für einige gravierende Nachbesserungen am Urheberrechtsschutz für Software. Borland wiederum, verweist auf die zunehmende Komplexität von Computerprogrammen, die in teils jahrelangen Prozessen aufwendig entwickelt würden. Daher müsse man entsprechende Schutzrechte auf bei Software und nicht nur bei Hardware installieren. Zudem würden entscheidende Bereiche, wie etwa Cloud Computing, Suchmaschinen, Podcasting, aber auch Computerspielen und Netzwerk-Routing nicht abgehandelt werden, so Borland.

Patentwahn

Die KritikerInnen erwarten durch strengere Gesetze und daraus resultierende Probleme bei der Interpretation einen wahren Patentwahn. Aus ihrer Sicht würden Softwarepatente die Freiheit und Innovation wesentlich beschneiden.(red)