Wien - Durch die am Mittwoch beschlossene Steuerreform gibt es Entlastungen für alle Lohnsteuerzahler, Familien und Selbstständige. Neben der Tarifreform von 2,3 Mrd. Euro bringt die Reform ein Maßnahmen-Paket für Familien in Höhe von 510 Mio. Euro, Erleichterungen für Selbstsändige (300 Mio., 150 davon gegenfinanziert), die Absetzbarkeit für Spenden (100 Mio. Euro) und eine höhere Absetzbarkeit der Kirchensteuer (30 Mio.). Beschlossen wurde auch die Besteuerung von Aktienoptionen für Manager, diese bringen Mehreinnahmen von 30 Mio. Euro.

Rückwirkend bis Jahresbeginn

Die Entlastung für Lohnsteuerzahler gilt rückwirkend mit Jahresbeginn. Die Steuerpflicht beginnt künftig erst ab einer Höhe von 11.000 Euro Bemessungsgrundlage (Brutto-Einkünfte minus Sozialabgaben und Absetzbeträge, bisher 10.000 Euro). Änderungen gibt es auch bei den Steuertarifen: Zwischen 11.000 Euro und 25.000 Euro (Bemessungsgrundlage) sinkt der Tarif von 38,33 auf 36,5 Prozent. Von 25.000 bis nunmehr 60.000 Euro sind 43,21 statt bisher von 43,6 Prozent abzuführen. Der gleichbleibende Spitzensteuersatz von 50 Prozent gilt erst ab den genannten 60.000 Euro (statt bisher bereits ab 50.000 Euro).

Freiberufler und Unternehmer werden durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge auf Gewinne entlastet - diese steigen von zehn auf 13 Prozent und werden auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten ausgeweitet. Zusätzlich fällt für Gewinne bis 30.000 Euro die Investitionspflicht weg, darüber hinaus muss investiert werden, um den Freibetrag geltend machen zu können. Dabei gilt auch die Anschaffung von Wertpapieren als Investition. Im Gegenzug wird die Begünstigung nicht entnommener Gewinne gestrichen. Als einzige der Maßnahmen tritt der Gewinnfreibetrag aber erst 2010 in Kraft. Die Maximal-Ersparnis liegt bei 1.950 Euro. Statt bisher 80.000 kommen nun 456.700 Personen in den Genuss dieser Regelung.

Entlastungen für Familien

Beschlossen wurden auch Entlastungen für Familien: Die Kinderabsetzbeträge wurden von 610 auf 700 Euro erhöht. Statt bisher 50,90 Euro werden monatlich 58,40 Euro pro Kind gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Angehoben wird auch der Unterhaltsabsetzbetrag, der nach der Zahl der Kinder gestaffelt ist: Für ein Kind beträgt er nun monatlich 29,20 Euro (bisher 25,50), für zwei 43,80 (38,20) und für jedes weitere Kind 58,40 (50,90) Euro. Er wird nicht gleich ausbezahlt, sondern muss in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Mit dem neuen Kinderfreibetrag und der neuen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wird das zu versteuernde Einkommen von Eltern verringert. Pro Kind stehen Eltern künftig 220 Euro Kinderfreibetrag zu bzw. jeweils 132 Euro, wenn beide arbeiten. Überdies werden bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes Betreuungskosten in Höhe von maximal 2.300 Euro pro Jahr von der Steuer absetzbar sein.

Absetzbarkeit von Spenden

Beschlossen wurde auch die Absetzbarkeit von Spenden, betroffen sind davon allerdings nur Zuwendungen an Organisationen, die mildtätige Zwecke erbringen oder in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, nicht aber an Tier- oder Umweltschutzorganisationen. Die Absetzbarkeit der Kirchensteuer wurde von 100 auf 200 Euro erhöht und die Begünstigung von Aktienoptionen für Manager gestrichen. (APA)