Frage: In welchen Fällen wird die Abwrackprämie ausbezahlt?
Antwort: Geld gibt es für alle Personenautos, die vor dem 1. Jänner 1996 (Schadstoffklassen Euro 0 und Euro 1) zum Verkehr zugelassen worden sind - in Österreich rund eine Million Pkws (bei einem Fahrzeugbestand von rund 4,5 Millionen). Die Verschrottung muss von einer Schredderanlage schriftlich bestätigt werden. Außerdem ist die Auszahlung an den Kauf eines Neuwagens gekoppelt.

Frage: Bis wann muss ich mich für den Kauf eines neuen Autos entscheiden?
Antwort: Die Regelung zur Abwrackprämie startet mit 1. April 2009 und endet am 31. Dezember 2009. In dieser Zeit sollte der Neuwagenkauf erfolgen.

Frage: Gibt es Anforderungen an den Neuwagen?
Antwort: Er muss zumindest die Abgasnorm Euro 4 erfüllen, muss neu oder ein sogenannter "Vorführwagen" sein.

Frage: Wie lang muss das Altauto im Besitz des Kunden gestanden sein?
Antwort: Mindestens ein Jahr.

Frage: Stimmt es, dass der Staat bei der Prämie nach dem Motto "solange der Vorrat reicht" vorgeht?
Antwort: Ja. Insgesamt sind 45 Millionen Euro reserviert. Eine Hälfte zahlt der Bund, die andere Hälfte übernimmt die Branche (Händler und Importeure). Das Geld reicht somit für 30.000 Verschrottungen. Wer zu spät kommt, schaut durch die Finger.

Frage: Wie kommt das Geld auf das Konto?
Antwort: Die Prämie wird vom Finanzministerium direkt an den Autokäufer überwiesen. Nach Abschluss des Kaufvertrags für einen neuen Wagen schickt der Händler die Daten an die Zulassungsstelle; die 1500 Euro sollten binnen vier Tagen nach Kaufabschluss auf dem Konto sein. (stro, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12.3.2009)