Wien - Beim erstmals durchgeführten E-Voting für die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) wird jeder Student nach erfolgter Wahl überprüfen können, ob seine Stimme auch angekommen ist. Auch die Termine stehen fest, 26. bis 28. Mai sind für konventionellen Urnengang und 18. bis 22. Mai für elektronische Stimmabgabe reserviert. Die nötige Verordnung durch Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) sei allerdings noch ausständig, hieß es dazu bei einer Informationsveranstaltung des Wissenschaftsministeriums am Mittwoch Abend in Wien.

Prüfcode zu Kontrolle ...

Der Stimmencheck ist über einen Prüfcode möglich, den jeder Wähler unmittelbar nach Abschluss seiner elektronischen Wahl am Schirm ablesen kann. Damit kann dann noch einmal überprüft werden, ob die Stimme auch tatsächlich in der elektronischen Wahlurne angekommen ist. Sollte es bei der Überprüfung Ungereimtheiten geben, ist laut Robert Krimmer, Berater des Ministeriums in Sachen E-Voting, ein Einspruch möglich.

... aber kein nachträglicher Einblick

Ein nachträglicher Einblick, wen man gewählt hat, wird allerdings auch mit korrektem Prüfcode nicht möglich sein, entkräften die Experten Kritiker, die durch diesen Service Entwicklungen wie Stimmenkauf etc. befürchtet hatten. Wäre es nachträglich nachweisbar, wer wen oder was gewählt hat, könnte man damit auch unlautere Geschäfte machen.

Sollte beim E-Voting "etwas passieren", dass etwa ein Hacker in die Systeme eindringt, so kann der Wahlvorgang unterbrochen und im Extremfall sogar abgebrochen werden. In einem solchen Falle würde dann der komplette E-Voting-Durchgang annuliert und nur die Ergebnisse der Papierwahl gezählt. Dabei würden im Abbruchsfall auch alle elektronischen Wähler das Recht bekommen, noch einmal zur reellen Wahlurne zu schreiten.

Ergebnisbekanntgabe

Wie stets bei öffentlichen Wahlen werden Ergebnisse erst nach Schluss des letzten Wahllokals bekanntgegeben. Damit bleibt die Auszählung des E-Votings bis nach dem 28. Mai unter Verschluss. Ob es überhaupt gesplittete Ergebnisse der Wahl geben wird, getrennt nach elektronischer Wahl und Papier-Stimmabgabe, ist laut Krimmer noch offen. Prinzipiell sei eine derartige Darstellung des Wahlergebnisses möglich, die Entscheidung liege allerdings bei der Wahlkommission.

Einsehen können die Nutzer des E-Votings bereits im Vorfeld, ob und wo sie überhaupt wahlberechtigt sind. Voraussetzung ist, dass sie sich mittels Bürgerkarte registriert haben und über das nötige Karten-Lesegerät verfügen.

Testlauf für weitere Wahlen

Die Experten machen kein Hehl daraus, dass das E-Voting für die ÖH-Wahl ein Testlauf für die Einführung der elektronischen Wahl auch für andere Bereiche darstellt. Dabei kommt es den EDV-Entwicklern ganz gelegen, dass die Hochschülerschafswahlen vergleichsweise kompliziert sind, sie betrachten die Sache als Herausforderung. So wird die Bundesvertretung nur indirekt über die einzelnen Uni-Vertretungen bestimmt, daneben gibt es noch Studienvertretungen. Nicht zuletzt kann ein Student an mehreren Unis und/oder für mehrere Studien eingeschrieben sein. Alles in Allem sind die Experten überzeugt: "Eine Bundespräsidentenwahl ist dagegen einen höchst einfache Sache." (APA)