Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalistengewerkschaft könnten sich am Freitag endgültig über das Statut zum neuen Presserat einigen. Das mediale Selbstkontrollorgan könnte dann bereits während des Prozesses gegen Josef F. im Inzest-Fall von Amstetten, der am 16. März beginnt, aktiv werden. Der Gewerkschaftsvorsitzende Franz C. Bauer hält es jedenfalls für sinnvoll, wenn der Presserat noch vor  Prozessbeginn startet und ist daher bereit, "Positionen zu überdenken".

Bauer geht davon aus, dass auch der VÖZ nicht stur auf seiner Position beharren wird und es am Freitag zu einer Einigung kommt. VÖZ-Generalsekretär Gerald Grünberger hofft ebenfalls, dass sich die Parteien auf ein Statut verständigen können und der Presserat noch im ersten Quartal 2009 seine Arbeit aufnehmen kann. Um 15.30 Uhr treffen die Parteien einander zu einer finalen Verhandlungsrunde.

Zwei Beschwerdesenate

Der künftige Presserat soll sich aus zwei Beschwerdesenaten zusammensetzen, die sich mit medienethischen und wirtschaftlichen Aspekten beschäftigen. Uneinig waren sich VÖZ und Gewerkschaft zuletzt noch darin, ob den Senaten Juristen oder Journalisten vorsitzen sollen. Die Senate bestehen aus je fünf Personen. Die Verleger plädieren dafür, dass "juristische Personen" den Gremien vorsitzen sollen. Mit diesem Modell sind laut Grünberger bereits Schweden und die Niederlanden erfolgreich.

Die Gewerkschaft fordert ein stärkeres Gewicht für die Medienbranche. "Wir sind der Meinung, dass die Selbstkontrolle durch die Branche selbst passieren soll und dass die Senate schwerpunktmäßig von Journalisten besetzt werden sollen", so Bauer zur APA. Der Gewerkschaftsvorsitzende betonte außerdem, dass der Presserat "das Rechtssystem nicht aushebeln und kein Ersatzsystem sein" kann. Der VÖZ will hingegen, dass sich der Beschwerdeführer entscheiden muss, ob er sein Anliegen vor den Presserat oder vor Gericht bringen will. (APA)