Der Fall des Constantin E. sorgte im Sommer vergangenen Jahres für einigen Wirbel. Er besitzt weder Radio noch  Fernseher, jedoch einen Laptop samt Breitbandinternet. Dafür sollte er 23,06 Euro pro Monat Rundfunkgebühren zahlen. Constantin E. hat gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Wie heise.de berichtet, habe die Finanzbehörde diesen Bescheid jetzt ersatzlos aufgehoben.

Constantin E. muss also nicht zahlen, "die Frage, ob Computer mit Internetzugang juristisch Rundfunkempfangsgeräte sind" werde indirekt dadurch beantwortet, dass trotz Multimedia-Laptops keine Gebührenpflicht angenommen wird", meint heise.de. "Auf Grund des Ergebnisses der (...) Erhebungen war von der Vorschreibung der Rundfunkgebühr für Rundfunkempfangseinrichtungen abzusehen", zitiert heise.de eine Passage aus dem Bescheid.

Laut GIS-Sprecher Herbert Denk hat die Aufhebung des Bescheids folgenden Grund: Die für die Berufung zuständige Behörde konnte in der Wohnung kein betriebsbereites Empfangsgerät orten, Constantin E. zieht gerade um, in der Wohnung wurde kein Computer gefunden. (red)