Wien - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat sich anlässlich der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum Kindergeld für die Einführung einer Arbeitszeitgrenze statt der Beitragsgrenze ausgesprochen. "Wenn jemand seine Arbeitszeit um zirca ein Drittel reduziert, um sein Kind zu betreuen, soll es unerheblich sein, wie viel in der reduzierten Arbeitszeit verdient wird", erklärte Heinisch-Hosek. Damit würden Berechnungsschwierigkeiten entfallen und es gebe klare, eindeutige Regelungen, an der sich Eltern orientieren könnten, so die Ministerin in einer Aussendung.

Es bestehe nach wie vor das Problem, dass Bezieher aufgrund diverser Zulagen, wie etwa für Nacht- und Feiertagsarbeit, sowie durch KV-Erhöhungen und Überstunden, ihr Einkommen nicht richtig einschätzen können. Durch die Einführung einer Arbeitszeitgrenze wären diese Probleme behoben.

Arbeiterkammer für Neuregelung

Die Arbeiterkammer hat eine praxisgerechte und verständliche Neuregelung des Gesetzes gefordert. Auch wenn der VfGH keine Verfassungswidrigkeit bei den Zuverdienstregelungen gesehen hat, herrsche bei den Beziehern "Verwirrung", sagt AK-Präsident Herbert Tumpel in einer Aussendung.

Die Zuverdienstgrenze solle auf ein monatliches Bruttoeinkommen umgestellt werden. "Das wird für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen", so Tumpel. Da die Mehrzahl der Bezieher unselbstständig Erwerbstätige sei, mache es Sinn, die Zuverdienstgrenze am monatlichen Bruttoeinkommen anzuknüpfen. Denn dieses sei für die einzelnen Arbeitnehmer einfach durch einen Blick auf den Gehaltszettel nachvollziehbar. Die bisherigen jährlichen Zuverdienstgrenzen seien hingegen "wenig überschaubar und führten oft im Nachhinein und unerwartet zu größeren Rückzahlungsbeträgen". Auch bei Mischeinkommen (Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit) sei die Errechnung eines Bruttoeinkommens "relativ einfach".

Tumpel forderte außerdem, dass bei der Reform der Zuverdienstgrenze auch die Wahlmöglichkeit zugunsten einer Arbeitszeitgrenze bis zu 24 Stunden eingeführt wird. Die AK verlangt weiters, dass die Zuverdienstgrenze jährlich valorisiert und die Zuverdienstregelungen für die Vergangenheit entschärft werden: Wurde vor 2008 die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld überschritten, so soll jetzt nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld, sondern nur der Differenzbetrag zurückbezahlt werden.

Marek: "Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze"

Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) nahm die Entscheidung des VfGH "zur Kenntnis" und kündigte die Einführung des einkommensabhängigen Kindergeldes und "die damit verbundene Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze" mit 1. Jänner 2010 an.

BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner, als ehemalige Sozialministerin für nicht exekutiere Rückforderungen zuständig, verlangte, dass der Zuschuss in eine nicht rückzahlbare Familienförderung umgewandelt und die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld aufgehoben wird. (APA)