Viele der knapp tausend Tester von m-parking, dem Parkschein via SMS in Wien, sind gestern, Montag, mit einem schlechten Gewissen herumgeschlichen. Grund war eine - offensichtlich gut gemeinte - Erinnerung des Betreibers, die gesetzlich erlaubte Abstelldauer von zwei Stunden doch bitte einzuhalten. Der Haken an dem Service: Nicht überall in Wien darf ein Wagen in der Kurzparkzone wirklich zwei Stunden stehen.

Nur ein gut gemeinter Hinweis

Einige der Tester konnten sich gegenüber der APA sofort daran erinnern, "vielleicht ein- oder zwei Mal bei der Parkzeit gemogelt" zu haben. Nach genauerem Nachdenken waren aber alle davon überzeugt, dass es sich bei der Info nur um einen gut gemeinten Hinweis gehandelt haben muss.

Die magischen zwei Stunden

Grundsätzlich kann in Kurzparkzonen das Parken bis zu drei Stunden erlaubt sein. In Wien, dem m-parking Testgebiet, ist in vielen Zonen, darunter auch flächendeckend in der City, die Verweildauer auf eineinhalb Stunden begrenzt. In allen anderen Bezirken innerhalb des Gürtels und in der Brigittenau darf in flächendeckenden Kurzparkzonen maximal zwei Stunden geparkt werden, wie in dem SMS genannt.(APA)