Karlsruhe - Der rechtsextremen deutschen NPD-Partei wurde vor drei Jahren zu Unrecht ein Bankkonto gekündigt. Das erklärte der Bundesgerichtshof am Dienstag in einem Revisionsurteil.

Die Leipziger Sparkasse hatte der Partei im Sommer 2000 das Konto gekündigt, als der Ruf nach einem NPD-Verbot laut wurde und eine Fernsehsendung Vorwürfe gegen Geldinstitute erhob, die mit der NPD Geschäfte machten. Auch andere Banken kündigten der NPD die Konten.

Auflösung verstieß gegen Willkürsverbot

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs verstieß die Auflösung des Kontos gegen das Willkürverbot. Die Sparkasse könne sich dabei nicht auf verfassungsfeindliche Ziele der NPD berufen, weil darüber allein das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden habe.

Die NPD hatte gegen die Kontoauflösung geklagt und auch in den beiden ersten Instanzen Recht bekommen. Dort hatten die Richter erklärt, als zugelassene Partei sei die NPD durch das Grundgesetz besonders geschützt. Die Bank hatte Revision eingelegt.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in der kommenden Woche über den Fortgang des NPD-Verbotsverfahrens. Es hatte den Prozess im vergangenen Jahr unterbrochen, weil die von Regierung und Parlament vorgelegten Beweise teilweise von Spitzeln stammten. (APA/dpa)