Luxemburg - Internet-Apotheken haben für ihren umstrittenen Medikamentenversand juristische Schützenhilfe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bekommen. Generalanwältin Christine Stix-Hackl erklärte am Dienstag in einem Gutachten, der grenzüberschreitende Versandhandel mit erlaubten Arzneimitteln müsse auch in Deutschland erlaubt werden. Das rechtliche Gutachten der Generalanwältin ist für die Entscheidung des EuGH nicht bindend, gibt aber in der Regel die Richtung des späteren Urteils vor. In Österreich ist der Versandhandel mit Medikamenten grundsätzlich untersagt.
Der Rechtsstreit vor dem EuGH geht auf eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes gegen die niederländische Internet-Apotheke DocMorris zurück. Der Verband hatte argumentiert, der Versandhandel des niederländischen Kollegen verstoße gegen die Vorschriften des deutschen Arzneimittelgesetzes und des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens.
Verstoß
Das angerufene Landgericht Frankfurt übergab den Fall zur Vorentscheidung an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Generalanwältin Stix-Hackl meinte, das deutsche Verbot für den Versand auch zugelassener Medikamente verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Denn das damit verfolgte Ziel des Gesundheitsschutzes lasse sich auch auf andere Weise sicherstellen - etwa durch Kontrollen bei der Bestellung, dem Versand, dem Transport und bei der Auslieferung der Arzneimittel. Ein Versandverbot ist nach Ansicht der Generalanwältin nur für zulassungspflichtige Medikamente gerechtfertigt, die weder in Deutschland noch auf EU-Ebene zugelassen seien. Nach Einschätzung von Experten gibt es für Medikamente aus dem Versandhandel ein Potenzial von bis zu 15 Prozent des Umsatzes der gesetzlichen Krankenkassen. (Reuters, dpa)