Frage: Was ist die Höchststrafe, die Josef F. bekommen könnte?

Antwort: Josef F. ist des Mordes angeklagt. Er soll ein im Verlies geborenes krankes Baby zwar nicht aktiv umgebracht haben, aber absichtlich keine Hilfe geholt haben, was dennoch Mord ist. Dafür könnte F. also zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Frage: Welche Strafen drohen ihm, wenn er vom Mordvorwurf freigesprochen wird?

Antwort: Die Anklage wirft ihm auch Sklaverei (bis zu 20 Jahre Haft), Vergewaltigung (bis zu 15 Jahre), Freiheitsentziehung (bis zu zehn Jahre), schwere Nötigung und Blutschande vor. Das schwerste Delikt bestimmt das maximale Strafmaß.

Frage: Warum entscheidet nicht ein einzelner Richter?

Antwort: Bei besonders schweren Verbrechen oder politischen Delikten entscheiden in Österreich acht Geschworene. Es sitzen zwölf Geschworene im Saal, acht müssen ein Urteil fällen, vier sind Ersatz-Geschworene.

Frage: Wer sind die Geschworenen?

Antwort: Die Geschworenen werden per Zufallsverfahren ermittelt. Mindestens zwei müssen im Fall F. männlich sein, da dem Angeklagten ein Sexualdelikt zur Last gelegt wird. Bei Zweifel über Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit können Geschworene ausgeschlossen werden.

Frage: Wie kommen sie dann zu einem Urteil?

Antwort: Neben den Geschworenen gibt es drei Berufsrichter, im Fall F. unter Vorsitz von Andrea Humer. Diese haben Fragen ausgearbeitet, die die Geschworenen nach Ende der Verhandlung alleine in einem Beratungszimmer mit "Ja" oder "Nein" beantworten müssen. Ein Urteil muss mindestens mit fünf zu drei Stimmen gefällt werden, bei Gleichstand wird für den Angeklagten entschieden. Bei einem Schuldspruch beraten sie mit den drei Richtern über das Strafmaß.

Frage: Was passiert bei einem Freispruch?

Antwort: Die Berufsrichter können dann zur Meinung kommen, dass sich die Laien geirrt haben und das Urteil "aussetzen". Dann muss der Oberste Gerichtshof entscheiden.

Frage: Welcher Teil der Verhandlung ist öffentlich, und warum?

Antwort: Grundsätzlich muss der Prozess öffentlich sein, aber nicht, wenn der "höchst persönliche Lebensbereich" von Beteiligten erörtert wird - wie in diesem Fall. Die Urteilsverkündung ist dann wieder öffentlich - im Fall F. wird sie für Donnerstag oder Freitag erwartet. (spri/DER STANDARD-Printausgabe, 17.3.2009)