Wien - Barack Obama machte es vor einer Woche vor: Der US-Präsident sprach sich dafür aus, dass die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen wieder mit staatlichen Mitteln gefördert werden darf, was sein Vorgänger George W. Bush im Jahr 2001 untersagt hatte.

In Österreich ist man noch nicht ganz so weit. Am Montag haben sich immerhin 17 von 25 Mitgliedern der Bioethikkommission für eine Position ausgesprochen, die eine Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen in Österreich künftig wesentlich erleichtern würde. Diese Mehrheitsposition der Kommission hat freilich bloß Empfehlungscharakter ohne Rechtswirksamkeit.

Zurzeit ist das Land in diesem besonders zukunftsträchtigem Forschungsbereich zumindest im deutschsprachigen Raum eindeutig Schlusslicht.

Im Unterschied zu Deutschland und der Schweiz gibt es hierzulande kein Embryonenschutzgesetz. Bloß die Herstellung embryonaler Stammzellen ist im Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. Was wiederum bedeutet, dass der Import dieser Zellen und die Forschung daran eigentlich erlaubt sind.

17 gegen fünf für Freigabe

Nach langen Vorbereitungen hat die Österreichische Bioethikkommission am Montag über ein zweiteiliges Dokument mit zwei Positionen abgestimmt, das Ende der Woche ans Bundeskanzleramt geht. Die von 17 der 25 Experten (und übrigens von allen weiblichen Kommissionsmitgliedern) befürwortete liberale Position sieht vor, dass in Österreich künftig nicht nur der Import von menschlichen embryonalen Stammzellen erlaubt werden soll, sondern auch die Verwendung von "überzähligen" Embryonen, die bei In-vitro-Fertilisationen anfallen. Nach derzeitiger Rechtslage müssen diese Embryonen nach Ablauf einer bestimmten Frist vernichtet werden.

Diese Embryonen könnten nach dem Mehrheitsvorschlag der Kommission auch zum sogenannten therapeutischen Klonen verwendet werden. Abgelehnt wird dagegen auch in dieser liberalen Position die Herstellung von menschlichen Embryonen rein zu Forschungszwecken.

Die Forschungen an sogenannten Zybriden bzw. Chimären hingegen soll erlaubt werden. Zybriden - das Wort setzt sich aus den Begriffen Zytoplasma und Hybrid zusammen - sind etwa menschliche Zellkerne, die in entkernte tierische Eizellen eingesetzt werden, um so das Problem der Eizellspende durch Frauen zu umgehen.

Ob, wie und wann die Empfehlungen in ein Stammzellgesetz (wie in Deutschland) oder gar ein umfassenderes Humanforschungsgesetz (wie in der Schweiz geplant) Eingang finden, ist nun Sache der Politik und entsprechend unklar. Die Richtlinienkompetenz liegt bei Wissenschaftsminister Johannes Hahn, der sich in diesen Fragen bislang bedeckt gehalten hat.
Dringender Handlungsbedarf

Für Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission, herrscht jedenfalls seitens der Politik dringender Handlungsbedarf - nicht zuletzt aufgrund der schnellen Fortschritte in diesem Forschungsfeld: "Nach so vielen Jahren ohne Gesetz braucht es eine Regelung, die auch in Österreich für Transparenz sorgt." (Klaus Taschwer, DER STANDARD, Print, 17.3.2009)