Graz - Im Grazer Herberstein-Prozess, der im Juli vorigen Jahres zu Ende gegangen ist, liegt das Urteil nun auch schriftlich vor, bestätigte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf APA-Anfrage. Nun müssen sich Ankläger und Anwälte mit dem rund 600 Seiten umfassenden Schriftstück beschäftigen und dazu Stellung nehmen.
Da bereits seitens der Staatsanwaltschaft wie auch der Verteidigung Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde in einigen Fällen angemeldet wurde, geht der Akt anschließend an das Oberlandesgericht.
Am 9. Juli 2008 wurde Andrea Herberstein zu 15 Monaten Haft, fünf davon unbedingt, verurteilt, außerdem zu einer Geldstrafe von 272.657,18 Euro. Der ehemalige Gutsverwalter Heinz Boxan kam mit einer bedingten neunmonatigen Strafe davon, außerdem muss er 101.384,96 Euro zahlen. Andrea Herbersteins Sohn Maximilian wurde vom Vorwurf der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen freigesprochen.
Staatsanwalt Johannes Winklhofer hatte in allen drei Fällen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, ebenso die Anwälte von Andrea Herberstein und Heinz Boxan. Bis der sehr umfangreiche Akt vom Oberlandesgericht bearbeitet wird und es möglicherweise zu einer Berufungsverhandlung kommt, können noch Monate vergehen. Bis dahin muss Andrea Herberstein nicht ins Gefängnis und auch keiner der Angeklagten seine Geldstrafe bezahlen, das Urteil bleibt vorerst nicht rechtskräftig. (APA)