Karlsruhe - Wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Islamischen Jihad-Union (IJU) hat die deutsche Bundesanwaltschaft zwei mutmaßliche Terrorhelfer angeklagt. Den beiden 27-jährigen Männern afghanischer und türkischer Herkunft wird unter anderem Unterstützung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Betrug und Hehlerei vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Die Anklage wurde am 19. Februar vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main erhoben.

Ausbildungslager im im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet

Die beiden Männer waren am 18. September 2008 in der Nähe von Frankfurt am Main festgenommen worden. Dem Deutschen afghanischer Herkunft Omid S. wird vorgeworfen, auf Betreiben des im September 2007 im Sauerland (Bundesland Nordrhein-Westfalen) festgenommen Terrorverdächtigen Adem Y. im Mai 2007 in Ausbildungslager der IJU im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet gereist zu sein und dort bis September 2007 eine Kampfausbildung absolviert zu haben. Später soll er auch Mitglied der Vereinigung im Ausland gewesen sein. Auch soll er Ausrüstungsgegenstände gekauft und bei seiner Reise an Verantwortliche der IJU übergeben haben. Die Gegenstände habe er teilweise "mit betrügerisch erlangten Sozialleistungen" bezahlt.

Auch der Türke Hüseyin Ö. soll auf Betreiben von Adem Y. zu einer solchen Ausbildung gereist sein. Er sei aber von pakistanischen Sicherheitsbehörden aufgegriffen worden. Darüber hinaus legt die Ermittlungsbehörde Hüseyin Ö. zur Last, Ausrüstung beschafft zu haben - darunter Moskitonetze, Taschenlampen, MP3-Spieler, Akkus und ein Fernglas. Zudem habe er Adem Y. seine EC-Karte mit dazugehöriger Geheimnummer überlassen, damit dieser das Guthaben für die IJU einsetzen könne. Auf dieses Konto sei Arbeitslosengeld überwiesen worden, das sich Hüseyin Ö. mit falschen Angaben gegenüber der Arbeitsagentur erschlichen habe.

Den beiden Angeklagten wird Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und Betrug vorgeworfen, Omid S. zudem Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Hehlerei. Omid S. befindet sich in Untersuchungshaft, der gegen Hüseyin Ö. erlassene Haftbefehl wurde am 30. September 2008 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Bereits am Vortag hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Burhan Y., den Bruder von Adem Y., wegen ähnlicher Vergehen erhoben. (APA/AP)