Frage: Kommt Josef F. nach seinem Geständnis lebenslang in Haft?

Antwort: Das muss nicht sein. Die Geschworenen und Richter haben das Geständnis als Teil des Beweisverfahrens zu würdigen. Das bedeutet nicht automatisch, dass F. in den Punkten Mord oder Sklaverei, zu denen er sich am Mittwoch bekannte, schuldig gesprochen wird. Ein umfassendes Geständnis gilt zudem als Strafminderungsgrund. Mord kann mit zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslanger Haft bestraft werden.


Was passiert, wenn F. vom Mordvorwurf freigesprochen wird?

Antwort: Das schwerste Delikt, dessen jemand schuldig gesprochen wird, bestimmt die Strafhöhe. Strafen für unterschiedliche Taten werden nicht addiert. Das nach Strafmaß zweitschwerste Verbrechen, das F. angelastet wird, ist Sklavenhandel. Dieses wird mit bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Nach diesem Paragrafen, der seit den 70ern im Strafgesetz verankert ist, gab es in Österreich bislang erst eine Verhandlung, die mit einem Schuldspruch endete. Sollte F. trotz Geständnis auch in diesem Punkt freigesprochen werden, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft wegen Vergewaltigung. Die drei Berufsrichter haben die Möglichkeit, das Urteil der Geschworenen auszusetzen. In diesem Fall muss der OGH entscheiden, ob der Prozess wiederholt wird.


Wie kommen Gerichtsgutachten zustande?

Antwort: In Österreich gibt es zwischen 9000 und 10.000 geprüfte Gerichtssachverständige für verschiedene Sparten - vom Wirtschaftsexperten bis zum psychiatrischen Gutachter. Sie werden vom Gericht beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, Fachwissen weiterzugeben, Tatsachen zu ermitteln und Schlüsse zu ziehen. Im Fall F. wurden zwei technische, ein neonatoligisches und ein psychiatrisches Gutachten erstellt.

Aus dem technischen Gutachten geht hervor, dass die Opfer im Keller jahrelang ohne Tageslicht leben mussten. Wie ist das möglich?

Antwort: Sonnenlicht ist wichtig für die Produktion von Vitamin D, das man für den Aufbau der Knochen braucht. Heranwachsende mit Vitamin-D-Mangel laufen Gefahr, einen krummen Rücken oder krumme Beine auszubilden. Durch entsprechende Ernährung - Fisch und Milch enthalten auch Vitamin D - lässt sich der Lichtmangel auch kompensieren. Allerdings schlägt er auf die Psyche, da Sonnenlicht Glücksgefühl auslöst.

Die Verbrechensopfer haben inzwischen neue Namen angenommen. Welche Folgen hat das für sie?

Antwort: Sie müssen an einem für sie neuen Wohnort mit den neuen Namen leben lernen. Laut Opferschutzgruppen ist in derartigen Fällen die Frage, wer ohne Gefahr der Aufdeckung ins Vertrauen gezogen werden kann und wer nicht, extrem schwer zu beantworten. In Österreich entscheiden sich Verbrechensopfer nur sehr vereinzelt zu Namenswechseln. Das staatliche Zeugenschutzprogramm sieht aber auch totale Identitätswechsel vor. In diesem Fall müssen die Betroffenen den Kontakt zu allen Verwandten, Bekannten und Freunden abbrechen - was die meisten zurückschrecken lässt. Identitätswechsel werden zudem Tätern in spektakulären Fällen am Ende ihrer Haftzeit angeboten. Seit 1945 soll es in Österreich mehrere derartige Fälle gegeben haben.

Für Kameraleute und Fotografen gilt beim Prozess in St. Pölten eine Pool-Lösung. Warum ?

Antwort: Aufgrund des großen Medieninteresses entschied das Gericht, für Aufnahmen im Gerichtssaal vor und nach Verhandlungsbeginn nur den ORF und APA-Fotografen zuzulassen - unter der Voraussetzung, dass diese ihr Material allen Medien zur Verfügung stellen. Am Dienstag kam es bis ins Justizministerium zu Beschwerden von Journalisten, weil der ORF trotz Ausschlusses der Öffentlichkeit vor Prozessbeginn erneut ins Gebäude gelassen wurde - samt Redakteuren. Daher verfügte die Richterin, dass Mittwochfrüh keine Aufnahmen vor Prozessbeginn gemacht werden durften. Für Aufnahmen nach Ende des öffentlichen Teils gab es dann wieder eine Zusage. Allerdings wurden die APA-Fotografen nicht von der frühzeitig erfolgten Schließung der Verhandlung informiert, weshalb es am Mittwoch keine Fotos aus dem Gerichtsgebäude gab. (bri, spri, DER STANDARD Printausgabe 19.3.2009)