St. Pölten - Der Angeklagte im St. Pöltner Prozess rund um den Inzest-Fall von Amstetten, der 73-jährige Josef F., ist am Donnerstag in allen Anklagepunkten - Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung - für schuldig befunden worden. Die Entscheidung der acht Geschworenen erfolgte einstimmig.
F. wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der Angeklagte nahm den Richterspruch gefasst an. Staatsanwältin Christiane Burkheiser verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
"Ich nehme das Urteil an"
Noch ehe Richterin Andrea Humer dem Angeklagten die vorgesehene Rechtsbelehrung erteilen konnte, ergriff Josef F. das Wort. "Ich nehme das Urteil an", sagte der 73-Jähriger. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, meinte Josef F.: "Ja." "Haben Sie die Konsequenzen verstanden?", erkundigte sich Humer weiter. F. bejahte.
Der Angeklagte schlug auch das Angebot aus, vor seiner endgültigen Rechtsmittelerklärung noch mit seinem Verteidiger Rücksprache zu halten. Er suchte Blickkontakt mit Anwalt Rudolf Mayer und blieb dann dabei: Er akzeptiere die Strafe.
F. bleibt laut Justizministerium vorerst in St. Pölten
Die endgültige Entscheidung, wo Josef F. seine Strafe verbüßen wird, fällt erst in einigen Wochen. Das haben das Justizministerium und Vollzugsdirektor Karl Drexler am Donnerstagnachmittag übereinstimmend erklärt. Wie Katharina Swoboda, die Sprecherin von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP), darlegte, wird der 73-Jährige bis zum Vorliegen des schriftlichen Urteils seine Zwei-Mann-Zelle in der Justizanstalt St. Pölten "behalten", in der er seit Ende April 2008 als U-Häftling untergebracht war.
Das schien der Darstellung des stellvertretenden Leiters der Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer, zu widersprechen. Dieser hatte auf der Pressekonferenz nach der Urteilsverkündung erklärt, Josef F. werde nach Vorliegen einer vorläufigen Strafvollzugsanordnung in die Sonderanstalt Wien-Mittersteig gebracht. Bis dahin verbleibe Josef F. noch in der Justizanstalt St. Pölten. In Wien-Mittersteig werde abgeklärt, ob der 73-Jährige therapiefähig, therapiemotiviert, veränderungsfähig und veränderungsbereit sei, so Huber-Günsthofer.
Das Ministerium betonte hingegen, F. bleibe in den kommenden Wochen auf jeden Fall in St. Pölten. Daran könnte sich nur etwas ändern, sollte sich der Gesundheitszustand des Mannes derart verschlechtern, dass eine intensivere medizinische oder psychologische Versorgung notwendig wird. "Dafür ist St. Pölten nicht eingerichtet", bemerkte Swoboda.
Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils, womit frühestens Mitte April zu rechnen sein dürfte, wird Josef F. laut Ministerium zunächst "klassifiziert". Dann entscheidet die Vollzugsdirektion, in welche Anstalt Josef F. verlegt wird. Da Josef F. vom St. Pöltner Schwurgericht als geistig abnormer Rechtsbrecher eingestuft wurde und somit im sogenannten Maßnahmenvollzug landen wird, kämen dafür neben der Sonderanstalt Mittersteig jene in Göllersdorf, aber auch Vollzugsanstalten mit einer Spezialabteilung für abnorme Rechtsbrecher infrage.
Strafausmaß-Begründung
Richterin Andrea Humer begründete das Strafausmaß damit, dass derartige Straftaten aus generalpräventiven Gründen "nur ganz streng bestraft werden" können. Den unbedeutenden Milderungsgründen von Josef F. standen "eine Vielzahl an Erschwerungsgründen" gegenüber, betonte die Richterin. Erschwerend waren vor allem der 24-jährige Deliktszeitraum, die Vielzahl der an der Tochter begangenen Vergewaltigungen, der "besondere Vertrauensbruch" und die "Heimtücke" dem Opfer gegenüber.
Gerichtssprecher: Freilassung eher unwahrscheinlich
Gerichtssprecher Franz Cutka erklärte bei der Pressekonferenz, dass das Urteil rechtskräftig ist und dass es keine Möglichkeit mehr gebe, das Urteil zu revidieren. Es sei eher unwahrscheinlich, dass Josef F. freikommen wird, so Gerichtssprecher Cutka. Die Möglichkeit sei eher theoretisch. Es gebe allerdings die Möglichkeiten, dass Josef F. irgendwann als geheilt eingestuft werde, dann könnte die Strafe umgewandelt werden.
Die lebenslange Freiheitsstrafe soll bereits mit einer Therapie beginnen. Josef F. ist zur Zeit aus suizidpräventiven Gründen in einer Zweier-Zelle untergebracht. Wie er künftig untergebracht wird, könne man noch nicht sagen.
Verteidiger: Offenbar empfindet er selber die Strafe als gerecht
Verteidiger Rudolf Mayer erklärte nach dem Urteil vor Journalisten, dass sein Mandant die mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbundene Höchststrafe ohne Rücksprache mit ihm angenommen habe. "Offenbar empfindet er selber die Strafe als gerecht", so Mayer.
Das Urteil, die 24-jährige Gefangenschaft für etwa 3.000 Vergewaltigungen sei die "logische Konsequenz des Geständnisses.
Auf die Frage, wie es nun mit Josef F. weiter gehe, bemerkte der Rechtsvertreter: "Das Urteil ist rechtskräftig. Damit erlischt mein Mandat." Allenfalls werde er sich um die Unterbringung in einer Justizanstalt bemühen, die den Vorstellungen des 73-Jährigen entspricht.
Josef F. bereit Familie bei Verarbeitung zu unterstützen
Sein Mandant habe "die Dimension seiner Taten eingesehen", so Mayer. Die Geschworenen hätten "sehr vorurteilsfrei agiert" , der Prozess wäre "fair" abgelaufen. Darüber hinaus erklärte Mayer in einem "n-tv"-Interview, dass sein Mandant zu allem bereit sei, um seiner Familie bei der Bewältigung der Geschehnisse zu helfen. Wenn es gewünscht sei, würde er sich auch für eine gemeinsame Therapie zur Verfügung stellen. (APA/red)