Die Bank fühle sich für einen allfälligen Schaden nicht zuständig, berichten das "WirtschaftsBlatt" und die "Kleine Zeitung" am Donnerstag - nun zeichnet sich jedoch eine gütliche Einigung mit dem Bankkunden ab.

Die Vorgeschichte: Ein Mitarbeiter der Grazer Filiale der Meinl Bank wollte seinem langjährigen Kunden offenbar nicht eingestehen, dass dessen Wertpapier-Depot wegen der gefallenen Börsenkurse deutlich an Wert verloren hatte. Der mit 15. März aus der Bank ausgeschiedene Mitarbeiter - für den die Unschuldsvermutung gilt - soll nach Darstellung der Meinl Bank einen Kontoauszug gefälscht und dem Kunden Mitte Februar einen Kontostand von 2,48 Mio. Euro vorgegaukelt haben. Tatsächlich wurde die Grazer Filiale aber mit Ende 2008 geschlossen. Mit Hilfe einer gefälschten Unterschrift soll der Bankmitarbeiter die Konten des Kunden bei der Meinl Bank geschlossen und das ebenfalls bestehende Wertpapier-Depot "auf ein Depot bei der Privatinvest Bank" übertragen haben. Der Kunde selber hatte den Auftrag erteilt, das Geld auf ein Konto bei der BKS-Bank zu übertragen.

Der Grazer Rechtsanwalt Harald Christandl hat im Auftrag des Bankkunden Betrugsanzeige nicht nur gegen den ehemaligen Bank-Mitarbeiter, sondern auch gegen die Meinl Bank erstattet. Die Bank müsse sich das Fehlverhalten ihres Mitarbeiters zurechnen lassen. Nach Angaben der Bank will ihr Ex-Mitarbeiter einen allenfalls entstandenen Schaden aus eigener Tasche ersetzen. Die Meinl Bank wolle an der Aufklärung mitwirken und eine "befriedigende Lösung" für den Kunden herbeiführen.(APA)