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Die Politik fördert betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen als Alternative zu Kurzarbeit und dem Abbau von Arbeitsplätzen.

Foto: APA/Christian MUELLER

2258 BildungskarenzbezieherInnen gab es laut AMS Österreich im November 2008 - aktuellere Daten liegen nicht vor. Auffällig ist, dass dies mehrheitlich Frauen waren: Mit 1361 Bezieherinnen durchliefen sie fast exakt 60 Prozent der geförderten Weiterbildungen. Verglichen mit dem Vorjahr hatte sich die Zahl der "Bildungskarenzler" verdoppelt: Im November 2007 waren österreichweit 1132 BezieherInnen gemeldet, davon 724 Frauen.

Als rechtliche Grundlage dient das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz. Es regelt in Paragraf elf den Anspruch für DienstnehmerInnen "ab Beginn des zweiten Arbeitsjahres" gegen "Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens drei Monaten bis zu einem Jahr". Die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes durch das AMS ist im Arbeitslosenversicherungsgesetz festgeschrieben. Wer die "Anwartschaft auf Arbeitslosengeld" erfüllt, dem "gebührt für die vereinbarte Dauer ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes", zumindest aber in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (14,53 Euro/Tag).

Als Reaktion auf die krisenbedingt steigende Arbeitslosigkeit setzt die Politik seit kurzem auf eine erweiterte Form dieser Weiterbildungsförderung: "Bildungskarenz plus" heißt das Modell, das auf die Förderung der Unternehmen fokussiert und erst in Oberösterreich eingeführt sowie rasch nach Vorarlberg, Tirol, Niederösterreich und in die Steiermark exportiert worden ist. 

ArbeitgeberInnen und -nehmerInnen entscheiden sich dabei gemeinsam für eine sinnvolle Bildungsmaßnahme, das Unternehmen erhält nach Antragstellung im Anschluss 50 Prozent der Kurskosten zurück. Pro Unternehmen können auf diese Weise in der Regel bis zur Hälfte der Mitarbeiter, höchstens aber 30 Personen, auf bezahlte Weiterbildung geschickt werden. Die individuelle Auslastung soll wöchentlich 20 Stunden betragen, im Falle von anstehenden Kinderbetreuungspflichten sind mindestens 16 Stunden vorgesehen.

Inzwischen haben diese "Alternative zur Freisetzung von Personal" (so das AMS Burgenland) auch Wien, Salzburg, das Burgenland und Kärnten eingeführt. Im südlichsten Bundesland etwa reagierte Arbeitsmarktreferent Uwe Scheuch vorige Woche auf die Kurzarbeitspläne des Chipkonzerns Infineon für über 1000 Mitarbeiter: „Kärnten wird als Sofortmaßnahme das Fördermodell 'Bildungskarenz plus' von 30 auf bis zu 100 Mitarbeiter für Infineon ausweiten." Auch in Oberösterreich war Anfang Februar bereits eine Förderung von 150 Mitarbeitern der Voestalpine beschlossen worden.

Genauere Zahlen über das Greifen der „Bildungskarenz plus" sind aufgrund der Tatsache, dass die Kostenrückerstattung erst nach Vorliegen der Abrechnungen für die Mitarbeiterfortbildung angedacht ist, noch kaum zu haben. _Aus dem Amt der niederösterreichischen Landesregierung war _auf Standard-Anfrage zu erfahren, dass erst etwas weniger als 40 Anträge eingelangt seien. Einige davon wurden bereits bewilligt. Es seien auch schon „Anweisungen draußen, die Sache ist aber erst im Anlaufen". Aufgrund der Wirtschaftsprognosen sei jedoch in den kommenden Monaten eine stark steigende Antragsflut zu erwarten.
In Oberösterreich gebe es bereits "eine Menge Anträge", in der Steiermark und in Tirol noch keine. Mit Anfang Mai werde sich das aber ändern, wobei wohl die Mindestdauer von drei Monaten für die förderungswürdigen Weiter-bildungsmaßnahmen ausschlaggebend ist. (mad, APA, DER STANDARD, Print, 21./22.3.2009)