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Ratzinger kann sich über eine Erhöhung um 24 Prozent freuen.

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Wien - Österreich erhöht seine Entschädigungszahlungen für Beschlagnahmungen durch das Naziregime an den Heiligen Stuhl. Mit dem sogenannten 6. Zusatzvertrag zum Vermögensvertrag wird der Betrag im Zuge einer Inflationsanpassung um 3,4 auf insgesamt 17,2 Mio. Euro steigen. Eine Anpassung der jährliche Bezahlung erfolgt immer dann, wenn die Inflation die 20-Prozent-Marke (kumuliert) überschreitet. Die jetzige Steigerung beträgt 24 Prozent. Die letzte Anpassung erfolgte 1996.

Gleichzeitig werden auch die finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Religionsgesellschaft um den gleichen Prozentsatz erhöht. Das verursacht Mehrkosten von 284.372 Euro.

"Religionsfonds" Kaiser Joseph II.

Der Vermögensvertrag, der 1960 abgeschlossen wurde, regelt die Entschädigungszahlungen der Republik an die römisch-katholische Kirche für die Beschlagnahmungen durch das Naziregime. Nach dem "Anschluss" von 1938 war der sogenannte "Religionsfonds" vom nationalsozialistischen Regime beschlagnahmt worden. Dieser Fonds ging auf Kaiser Joseph II. zurück, der ihn aus beschlagnahmtem Kirchengut - vor allem Waldbesitz - gespeist hatte. Aus dem Fonds wurde den Priestern bis 1939 ein bescheidenes Gehalt gezahlt (die "Congrua") und die kirchliche Baulast getragen. Die Republik Österreich hat sich zu Wiedergutmachungszahlungen verpflichtet, da die vom NS-Regime beschlagnahmten Güter großteils als die heutigen Bundesforste an die Republik übergegangen waren. 1960 wurde im Vermögensvertrag mit dem Vatikan die Höhe der jährlichen Ersatzzahlungen an die Kirche festgelegt. Sie betragen etwa 40 Prozent dessen, was vor der Auflösung durch die Nationalsozialisten pro Jahr aus dem Fonds an die Kirche ausgeschüttet wurde. (APA)