Wien - Die Chefarztpflicht für die Zuweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik wird mit 1. April ausgesetzt. Das gab der Berufsverband Österreichischer Psychologen (BOEP) nach Verhandlungen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger bekannt. "Wir hoffen, dass in einem nächsten Schritt auch die klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung übernommen wird", sagte BOEP-Präsidentin Ulla Konrad. Diesbezüglich gebe es auch Gespräche mit dem Gesundheitsministerium.

Keine Chefarztpflicht

Klinisch-psychologische Diagnostik wird seit 1995 von den Krankenkassen bezahlt. Direkt überweisen konnten bis dato Fachärzte für Innere Medizin, für Neurologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde. Bei Überweisungen von Fachärzten anderer Fachrichtungen war eine chefärztliche Genehmigung notwendig. Diese entfällt nun mit 1. April 2009, Ende des Jahres wird der Entfall evaluiert.

Klinisch-psychologische Diagnostik

Bei welchen Fragen hilft klinisch-psychologische Diagnostik? "Durch Gespräche und den Einsatz wissenschaftlicher psychologischer Testverfahren können zum Beispiel bei Kindern krankheitswertige Entwicklungsverzögerungen und Gründe für Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden", erklärte Klaus Gruber, Vertreter der Vertragspsychologen. Die Auswirkungen körperlicher Erkrankungen auf die Leistungsfähigkeit und auf die Stimmungslage können diagnostiziert, Ursachen von psychischen Störungen, von Ängsten und depressiven Verstimmungen abgeklärt werden. (APA)