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Die EU-Kommission schätzt, dass jedes Jahr "einige Hunderttausende" Menschen in oder innerhalb der Europäischen Union verschleppt werden. Die Internationale Arbeitsorganisation schätzt, dass es weltweit mehr als 1,2 Milliarden Opfer des Menschenhandels gibt. Davon würden 43 Prozent sexuell ausgebeutet, 32 Prozent wirtschaftlich und der Rest beides. Die Opfer von Zwangsprostitution sind demnach zu 98 Prozent Frauen und Mädchen.

 

Foto: REUTERS/Hamad I Mohammed

Brüssel - Die EU-Kommission verschärft den Kampf gegen Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Kinderpornografie. EU-Justizkommissar Jacques Barrot legte am Mittwoch in Brüssel Vorschläge für zwei entsprechende EU-Rahmenbeschlüsse der 27 Mitgliedsstaaten vor. Sie sehen mehr Polizeibefugnisse gegen MenschenschlepperInnen, Strafen gegen Freier und Konsumenten von Kinderpornos sowie einen besseren Opferschutz vor.

Die EU-Kommission will damit die seit 2002 bestehenden EU-Gesetzesvorschriften an die sich ändernden Gegebenheiten, etwa durch das Internet, anpassen. So sollen MenschenhändlerInnen in der EU künftig auch vor Gericht gebracht werden, wenn sie ihre Straftaten im Ausland begehen. Die Polizei soll nach EU-Vorschlag mit Telefonüberwachung und Lauschangriff gegen das Organisierte Verbrechen vorgehen können, teilte die Kommission mit. 

Opferschutz ausweiten

Den Opfern soll gesetzlich Unterkunft, medizinische Betreuung und Polizeischutz garantiert werden, damit sie vor Gericht nicht vor ZeugInnenaussagen zurückschrecken. Im Verfahren selbst sollen sie besser vor Traumata im Zusammenhang mit ihren Erfahrungen der sexuellen Ausbeutung geschützt werden. Opfer von SchlepperInnen sollen außerdem Anrecht auf Rechtshilfe erhalten. 

Strafen für Freier und Groomer

In dem Vorschlag Barrots werden auch Strafen für Freier empfohlen, die sexuelle Dienste von verschleppten Menschen wissentlich in Anspruch nehmen. Einige EU-Staaten lehnten dies allerdings ab, heißt es in dem Dokument.

Um Kinder stärker vor sexueller Ausbeutung zu schützen, schlägt Barrot folgendes vor: Annäherungsversuche via Internet ("Grooming") sollen in der gesamten EU erstmals als Straftat eingestuft werden. Sextouristen, die Kinder im Ausland missbrauchen, müssen nach ihrer Rückkehr in der gesamten Europäischen Union mit gerichtlicher Verfolgung rechnen. Bei Aussagen vor Gericht sollen die Kinder nicht mehr gezwungen werden, die Täter zu sehen.

Strafbar soll auch das Ansehen von Kinderpornos im Internet werden, selbst wenn keine Dateien heruntergeladen wurden. Auch wer Kinder dazu bringt, sich in Sexposen vor Webcams zu zeigen, soll gerichtlich in der EU belangt werden. 

98 Prozent der Opfer weiblich

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt nach Angaben der EU-Kommission, dass es weltweit mehr als 1,2 Milliarden Opfer des Menschenhandels gibt. Davon würden 43 Prozent sexuell ausgebeutet, 32 Prozent wirtschaftlich und der Rest beides. Die Opfer von Zwangsprostitution sind demnach zu 98 Prozent Frauen und Mädchen.

Die EU-Kommission schätzt, dass jedes Jahr "einige Hunderttausende" Menschen in oder innerhalb der Europäischen Union verschleppt werden. Vor allem seit der EU-Erweiterung 2004 würden neue Routen benutzt. 2006 fanden nach Schätzungen der EU-Behörde trotzdem nur etwa 1.500 gerichtliche Verfahren gegen MenschenhändlerInnen statt. Rund 3.000 Opfer sei in der EU Beistand geleistet worden, davon den meisten in Italien, Belgien und Österreich. (APA)