Brüssel - Sterbehilfe an Minderjährigen wird laut "Kathpress" in Belgien trotz gesetzlichen Verbots bereits praktiziert. In den vergangenen beiden Jahren seien Minderjährigen in 25 Fällen auf Intensivstationen lebensbeendende Mittel verabreicht worden, berichtete die Brüsseler Zeitung "Le Soir" am Donnerstag unter Verweis auf eine neue Studie. In 51 weiteren Fällen hätten die Ärzte die Behandlung eingestellt und schmerzstillende Mittel verabreicht, die eine lebensverkürzende Wirkung als Nebeneffekt haben könnten.

Die Entscheidung über das Geben von lebensbeendenden Maßnahmen werde im Regelfall von den Ärzten getroffen. Die Zeitung beruft sich auf eine Studie der Brüsseler Universität an fünf der sieben belgischen Intensivstationen für Kinder und Jugendliche.

In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht. Eine Ausweitung des Gesetzes auf Minderjährige wurde mehrfach angeregt, allerdings liegen bisher keine konkreten Gesetzesvorschläge vor. (APA)